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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2017 aufgehoben
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§ 1 - Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG)

G. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2610; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966
Geltung ab 31.12.1986; FNA: 2129-16 Umweltschutz
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§ 1 Zweckbestimmung



Zum Schutz der Bevölkerung ist

1.
die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen,

2.
die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.

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Zitierungen von § 1 StrVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 StrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 StrVG Bestimmung von Dosiswerten und Kontaminationswerten (vom 08.09.2015)
... Zur Erreichung des in § 1 Nr. 2 genannten Zwecks wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ... Soweit Regelungen noch nicht bestehen oder bestehende Regelungen zur Erreichung des in § 1 Nr. 2 genannten Zwecks nicht angemessen sind, können bei Eilbedürftigkeit im Falle eines ...
§ 9 StrVG Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (vom 08.09.2015)
... Zur Erreichung des in § 1 Nr. 2 genannten Zwecks kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
Artikel 1 1. StrVGÄndG Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
... 8. § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 1 " wird durch die Angabe „§ 1 Nr. 2" ersetzt. b) Der Punkt am ... geändert: a) Die Angabe „§ 1" wird durch die Angabe „§ 1 Nr. 2" ersetzt. b) Der Punkt am Satzende wird durch ein Komma ersetzt und es ... 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 1 " durch die Angabe „§ 1 Nr. 2" ersetzt. b) Folgender Satz wird ... a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 1" durch die Angabe „§ 1 Nr. 2" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: „Das ...