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§ 2 - Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG)
G. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2610; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966
Geltung ab 31.12.1986; FNA: 2129-16 Umweltschutz
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Geltung ab 31.12.1986; FNA: 2129-16 Umweltschutz
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§ 2 Aufgaben des Bundes
(1) Aufgaben des Bundes sind
- 1.
- die großräumige Ermittlung
- a)
- der Radioaktivität in Luft,
- b)
- der Radioaktivität in Niederschlägen,
- c)
- der Radioaktivität in Bundeswasserstraßen und in Nord- und Ostsee außerhalb der Bundeswasserstraßen sowie in Meeresorganismen,
- d)
- der Radioaktivität auf der Bodenoberfläche sowie
- e)
- der Gamma-Ortsdosisleistung,
- 2.
- die Entwicklung und Festlegung von Probenahme-, Analyse-, Mess- und Berechnungsverfahren, die Durchführung von Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen,
- 3.
- die Zusammenfassung, Aufbereitung und Dokumentation der vom Bund ermittelten sowie der von den Ländern und von Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes übermittelten Daten,
- 4.
- die Erstellung von Ausbreitungsprognosen,
- 5.
- die Entwicklung und der Betrieb von Entscheidungshilfesystemen,
- 6.
- die Bewertung der Daten der Umweltradioaktivität, soweit sie vom Bund oder im Auftrag des Bundes durch die Länder ermittelt worden sind,
- 7.
- die Bereitstellung von Daten und Dokumenten nach den Nummern 1, 3, 4 und 5 für die Länder und die Unterrichtung der Länder über die Bewertung der Daten nach Nummer 6.
(2) Die zuständigen Behörden des Bundes übermitteln die von ihnen gemäß Absatz 1 Nr. 1 ermittelten Daten an die Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität.
(3) Die Befugnis der Länder zu weitergehenden Ermittlungen der Radioaktivität in den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Bereichen bleibt unberührt.
(4) Die Messstellen nach Absatz 1 Nr. 1 legt der Bund im Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde fest.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes G. v. 8. April 2008 BGBl. I S. 686 m.W.v. 12. April 2008
Frühere Fassungen von § 2 StrVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.04.2008 | Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 08.04.2008 BGBl. I S. 686 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 StrVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 StrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 StrVG Informationssystem des Bundes (vom 12.04.2008)
... Die nach den §§ 2 und 3 ermittelten Daten werden im integrierten Mess- und Informationssystem für die ...
§ 10 StrVG Auftragsverwaltung (vom 12.04.2008)
... ausgeführt, soweit nicht bundeseigene Verwaltung vorgesehen ist. Die Aufgaben nach § 2 Abs. 3 werden von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Im Bereich der ...
§ 11 StrVG Verwaltungsbehörden des Bundes (vom 12.04.2008)
... Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a sind zuständig 1. a) für die ständige ... Messeinrichtungen. (2) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b ist der Deutsche Wetterdienst zuständig. (3) Für die ... zuständig. (3) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c sind zuständig 1. die Bundesanstalt für ... (4) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d ist zuständig 1. der Deutsche Wetterdienst für die ... Auswirkungen. (5) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. (6) ... zuständig. (6) Für die Erfüllung der Aufgabe des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ist der Deutsche Wetterdienst zuständig. (7) Für die ... zuständig. (7) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ist das Bundesamt für Strahlenschutz im Bereich Luft zuständig für die ... ermittelten Daten. (8) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind zuständig als Leitstellen 1. der Deutsche Wetterdienst für ... der Spurenanalyse. (9) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sind zuständig als Leitstellen zur Überwachung der ... Strahlenschutz. (10) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ist das Bundesamt für Strahlenschutz als Leitstelle für Fragen der ... zuständig. (11) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für die Bereitstellung von ... die Überwachung der Umweltradioaktivität zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 7 und § 5 Abs. 1 Satz 2 ist das Bundesamt für Strahlenschutz. ... kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 7 und § 5 Abs. 1 Satz 2 anderen selbständigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
Artikel 1 1. StrVGÄndG Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
... Abschnitt" wird durch die Angabe Abschnitt 2" ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 Aufgaben des Bundes (1) Aufgaben ... 2" ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt gefasst: § 2 Aufgaben des Bundes (1) Aufgaben des Bundes sind 1. die ... § 4 Informationssystem des Bundes (1) Die nach den §§ 2 und 3 ermittelten Daten werden im integrierten Mess- und Informationssystem für die ... 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe § 2 Abs. 2" durch die Angabe § 2 Abs. 3" ersetzt. b) Absatz 2 wird ... a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe § 2 Abs. 2" durch die Angabe § 2 Abs. 3" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) ... des Bundes (1) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a sind zuständig 1. a) für die ständige ... Messeinrichtungen. (2) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b ist der Deutsche Wetterdienst zuständig. (3) Für ... zuständig. (3) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c sind zuständig 1. die Bundesanstalt für ... (4) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d ist zuständig 1. der Deutsche Wetterdienst für die ... Auswirkungen. (5) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. (6) ... zuständig. (6) Für die Erfüllung der Aufgabe des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 ist der Deutsche Wetterdienst zuständig. (7) Für die ... zuständig. (7) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ist das Bundesamt für Strahlenschutz im Bereich Luft zuständig für die ... ermittelten Daten. (8) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 sind zuständig als Leitstellen 1. der Deutsche Wetterdienst für ... der Spurenanalyse. (9) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sind zuständig als Leitstellen zur Überwachung der ... Strahlenschutz. (10) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ist das Bundesamt für Strahlenschutz als Leitstelle für Fragen der ... zuständig. (11) Für die Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für die Bereitstellung von ... die Überwachung der Umweltradioaktivität zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 7 und § 5 Abs. 1 Satz 2 ist das Bundesamt für Strahlenschutz. ... kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 7 und § 5 Abs. 1 Satz 2 anderen selbständigen ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Dritte Verordnung zur Übertragung von Meß- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
V. v. 16.10.1997 BGBl. I S. 2474; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
§ 1 3. StrVGMAÜV
... Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Strahlenschutzvorsorgegesetzes ist das Bundesamt für ...
Fünfte Verordnung zur Übertragung von Mess- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
V. v. 12.08.2002 BGBl. I S. 3184; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
§ 1 5. StrVGMAÜV
... Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2610), das ...
§ 2 5. StrVGMAÜV
... Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Strahlenschutzvorsorgegesetzes ist für die fortlaufende ...
Verordnung zur Übertragung von Meß- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
V. v. 03.08.1989 BGBl. I S. 1582; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
§ 1 StrVGMAÜV
... Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Strahlenschutzvorsorgegesetzes sind zuständig: 1. ...
Vierte Verordnung zur Übertragung von Meß- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
V. v. 30.07.1998 BGBl. I S. 2009; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
§ 1 4. StrVGMAÜV
... Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Strahlenschutzvorsorgegesetzes ist der Deutsche Wetterdienst für ...
Zweite Verordnung zur Übertragung von Meß- und Auswerteaufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz
V. v. 31.07.1991 BGBl. I S. 1768; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 686
§ 1 2. StrVGMAÜV
... Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Strahlenschutzvorsorgegesetzes ist die Bundesforschungsanstalt ...
§ 2 2. StrVGMAÜV
... Erfüllung von Aufgaben des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Strahlenschutzvorsorgegesetzes ist das Bundesamt für ...
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