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§ 4
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§ 4 - Solingenverordnung (SolingenV)
V. v. 16.12.1994
BGBl. I S. 3833
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 423-5-2-2
Warenzeichenrecht
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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Schlußformel
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.
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