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§ 6 - Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)
Artikel 2 V. v. 20.02.2001 BGBl. I S. 305, 317; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1800
Geltung ab 01.03.2001; FNA: 2129-8-30 Umweltschutz
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Geltung ab 01.03.2001; FNA: 2129-8-30 Umweltschutz
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§ 6 Emissionsgrenzwerte
Der Betreiber hat die biologische Abfallbehandlungsanlage so zu errichten und zu betreiben, dass in den zur Ableitung in die Atmosphäre bestimmten Abgasströmen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 und § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2
- 1.
- kein Tagesmittelwert die folgenden Emissionsgrenzwerte überschreitet:
- a)
- Gesamtstaub 5 mg /m³
- b)
- organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff, 20 mg/m³
- 2.
- kein Halbstundenmittelwert die folgenden Emissionsgrenzwerte überschreitet:
- a)
- Gesamtstaub 30 mg/m³
- b)
- organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff, 40 mg/m³
- 3.
- kein Monatsmittelwert, bestimmt als Massenverhältnis nach § 10 Abs. 2, die folgenden Emissionsgrenzwerte überschreitet:
- a)
- Distickstoffoxid 100 g/Mg
- b)
- organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff, 55 g/Mg
- 4.
- kein Messwert einer Probe den folgenden Emissionsgrenzwert überschreitet:
Geruchsstoffe 500 GE/m³
und - 5.
- kein Mittelwert, der über die jeweilige Probenahmezeit gebildet ist, den folgenden Emissionsgrenzwerte überschreitet:
Dioxine/Furane, angegeben als Summenwert gemäß Anhang zur 17. BImSchV, 0,1 ng/m³.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union V. v. 13. Dezember 2019 BGBl. I S. 2739 m.W.v. 20. Dezember 2019
Frühere Fassungen von § 6 30. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.12.2019 | Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union vom 13.12.2019 BGBl. I S. 2739 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 30. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 30. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
30. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 30. BImSchV Kontinuierliche Messungen
... Betreiber hat 1. die Massenkonzentrationen der Emissionen nach § 6 Nr. 1 und 2, 2. die Massenkonzentrationen der Emissionen an ...
§ 10 30. BImSchV Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
... (4) Die Emissionsgrenzwerte sind eingehalten, wenn kein Tagesmittelwert nach § 6 Nr. 1, kein Halbstundenmittelwert nach § 6 Nr. 2 und kein Monatsmittelwert nach § 6 Nr. ... eingehalten, wenn kein Tagesmittelwert nach § 6 Nr. 1, kein Halbstundenmittelwert nach § 6 Nr. 2 und kein Monatsmittelwert nach § 6 Nr. 3 den jeweiligen Emissionsgrenzwert ... 6 Nr. 1, kein Halbstundenmittelwert nach § 6 Nr. 2 und kein Monatsmittelwert nach § 6 Nr. 3 den jeweiligen Emissionsgrenzwert ...
§ 11 30. BImSchV Einzelmessungen (vom 20.12.2019)
... bekannt gegebenen Stelle zur Feststellung, ob die Anforderungen nach § 6 Nr. 4 und 5 erfüllt werden, durchführen zu lassen. Die Messungen sind im Zeitraum von ... Einsatzstoffen für den Dauerbetrieb zugelassen sind. Auf Einzelmessungen nach § 6 Nummer 5 kann verzichtet werden, wenn der Betreiber mit ausreichender Sicherheit nachweist, dass die dort ...
§ 12 30. BImSchV Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen
... Messergebnisse von Bedeutung sind, enthalten. (2) Die Emissionsgrenzwerte nach § 6 Nr. 4 und 5 gelten als eingehalten, wenn kein Ergebnis einer Einzelmessung diese ...
§ 13 30. BImSchV Störungen des Betriebes
... den Zeitraum festlegen, währenddessen von den Emissionsgrenzwerten nach § 6 unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf. Der Weiterbetrieb der biologischen ...
§ 18 30. BImSchV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 6 eine Anlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig betreibt, 2. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1800
Artikel 1 1. BImSchV30ÄndV Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
... Behörde kann auf Antrag des Betreibers Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 4 bis 6 und 13 zulassen, solange und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des ... Notwendigkeit erforderlich ist, 2. einzelne Anforderungen der §§ 4 bis 6 und 13 nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllbar sind und ...
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 2 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
... oder schlammförmiger Rückstände, sind auszuschöpfen." 3. In § 6 Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „10 mg" durch die Angabe „5 mg" ersetzt. 4. ... a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Auf Einzelmessungen nach § 6 Nummer 5 kann verzichtet werden, wenn der Betreiber mit ausreichender Sicherheit nachweist, dass die dort ...
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