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Zitierungen von § 47b TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47b TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... dass Belange nach Absatz 1 nicht mehr berührt sind." 47. In § 47b werden nach dem Wort „Teils" die Wörter „oder der auf Grund dieses Teils ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... folgende Angaben eingefügt: „§ 47a Schlichtung § 47b Abweichende Vereinbarungen". g) Die Angabe zu § 116 wird wie folgt ... unterrichten." 14. Nach § 47 werden die folgenden §§ 47a und 47b eingefügt: „§ 47a Schlichtung (1) Der Teilnehmer kann im ... in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht. § 47b Abweichende Vereinbarungen Von den Vorschriften dieses Teils darf, soweit nicht ein ...
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