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Zitierungen von § 77q TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77q TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 77r TKG Verordnungsermächtigung (vom 12.12.2019)
... Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die für die geografischen Erhebungen nach § 77q Absatz 1 zuständige Stelle sowie Umfang und zeitliche Abstände der Aktualisierung der ... Stelle sowie Umfang und zeitliche Abstände der Aktualisierung der Übersicht nach § 77q Absatz 1 zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
5. TKG-Änderungsgesetz (5. TKGÄndG)
G. v. 05.12.2019 BGBl. I S. 2005
Artikel 1 5. TKGÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... werden nach der Angabe zu § 77p die folgenden Angaben eingefügt: „ § 77q Vorausschau zum Mobilfunknetzausbau § 77r Verordnungsermächtigung". ... Informationen gilt Absatz 1 entsprechend." 6. Nach § 77p wird folgender § 77q eingefügt: „§ 77q Vorausschau zum Mobilfunknetzausbau (1) ... 6. Nach § 77p wird folgender § 77q eingefügt: „ § 77q Vorausschau zum Mobilfunknetzausbau (1) Die durch Rechtsverordnung nach § 77r ... Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich behandelt werden." 7. Nach § 77q wird folgender § 77r eingefügt: „§ 77r ... Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die für die geografischen Erhebungen nach § 77q Absatz 1 zuständige Stelle sowie Umfang und zeitliche Abstände der Aktualisierung der ... Stelle sowie Umfang und zeitliche Abstände der Aktualisierung der Übersicht nach § 77q Absatz 1 zu bestimmen." 8. § 126 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Mobilfunknetzvorausschauverordnung (MfnvV)
V. v. 18.05.2021 BAnz AT 20.05.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.11.2021 BAnz AT 26.11.2021 V1
§ 1 MfnvV Zuständige Stelle
... des Ausbaus der für den Mobilfunk bestimmten öffentlichen Telekommunikationsnetze nach § 77q Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. April 2021 ...
§ 2 MfnvV Umfang der Erhebungen
... Die Erhebungen nach § 77q Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes umfassen solche Informationen, die erkennen lassen, an welchen Standorten ein ...
§ 3 MfnvV Zeitliche Abstände der Erhebungen
... zuständige Stelle führt die Erhebungen nach § 77q Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes in regelmäßigen Abständen von spätestens sechs Monaten ab erstmaliger ... sechs Monaten ab erstmaliger Erhebung durch und aktualisiert die Übersicht nach § 77q Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes ...
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