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Zitierungen von § 22 TKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 TKG Standardangebot (vom 10.05.2012)
... Sofern eine Zugangsleistung bereits Gegenstand einer Zugangsvereinbarung nach § 22 ist, kann die Bundesnetzagentur den Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, ...
§ 25 TKG Anordnungen durch die Bundesnetzagentur (vom 10.05.2012)
... Kommt eine Zugangsvereinbarung nach § 22 oder eine Vereinbarung über Zugangsleistungen nach § 18 ganz oder teilweise nicht ...
§ 34 TKG Kostenunterlagen (vom 10.05.2012)
... sowie die Angabe, ob die Leistung Gegenstand einer Zugangsvereinbarung nach § 22 , eines überprüften Standardangebots nach § 23 oder einer Zugangsanordnung nach ...
§ 42 TKG Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht (vom 10.05.2012)
... Telekommunikationsnetzes mit beträchtlicher Marktmacht seiner Verpflichtung aus § 22 Abs. 1 nicht nachkommt, indem die Bearbeitung von Zugangsanträgen ohne sachlichen Grund ...
§ 67 TKG Befugnisse der Bundesnetzagentur (vom 10.05.2012)
... von der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Die Bestimmungen der §§ 16 bis 26 bleiben unberührt. (3) Die Rechte der Länder sowie die Befugnisse ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... festgelegten Normen und Spezifikationen übereinstimmen." 17. In § 22 wird Absatz 3 aufgehoben. 18. § 23 wird wie folgt geändert: a) ... „sowie die Angabe, ob die Leistung Gegenstand einer Zugangsvereinbarung nach § 22 , eines überprüften Standardangebots nach § 23 oder einer Zugangsanordnung nach ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Preise sind von der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Die Bestimmungen der §§ 16 bis 26 bleiben unberührt." c) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die ... Abs. 1 Satz 1, 2, 6 oder 7" ersetzt. b) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 22 Abs. 5 Satz 1" durch die Angabe „§ 22 Abs. 3 Satz 1" ersetzt. c) ... In Nummer 5 wird die Angabe „§ 22 Abs. 5 Satz 1" durch die Angabe „§ 22 Abs. 3 Satz 1" ersetzt. c) In Nummer 22 wird nach der Angabe „Satz 1 Nr. ... 1 und 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, § 22 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 ...
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