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Synopse aller Änderungen des BeherbStatG am 01.01.2009
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2009 durch Artikel 8 des StatRVereuAnpG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BeherbStatG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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BeherbStatG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung | BeherbStatG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2009 geltenden Fassung durch Artikel 8 G. v. 17.03.2008 BGBl. I S. 399 |
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(Textabschnitt unverändert) § 3 Erhebungsbereich | |
(1) Beherbergungsbetriebe im Sinne des § 1 sind Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mehr als acht Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. (2) Die Erhebungen erstrecken sich auf | |
(Text alte Fassung) a) die Bereiche des Abschnitts H (Gastgewerbe) Gruppe 55.1 Hotels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis und Gruppe 55.2 Sonstiges Beherbergungsgewerbe der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1) gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9.Oktober 1990 (ABl. EG Nr. L 293 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung und b) Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. | (Text neue Fassung) 1. den Wirtschaftszweig Beherbergung nach Abteilung 55 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, 2. Schulungsheime, 3. Vorsorge- und Rehabilitationskliniken. |
§ 5 Hilfsmerkmale | |
Hilfsmerkmale sind: 1. Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebs, | |
2. Name und Telekommunikationsanschlussnummern der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person. | 2. Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen. |
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