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Zitierungen von § 91 SVWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 91 SVWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 SVWO Verwendung personenbezogener Kennzeichnungen als Wahlausweise (vom 18.02.2021)
... zu verschließen, zu versiegeln und gegen Zugriffe sicher geschützt aufzubewahren; § 91 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Eine Entschlüsselung der personenbezogenen Kennzeichnungen ist ...
§ 88a SVWO Datenschutzrechtliche Spezialregelungen (vom 18.02.2021)
... Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 91 ...
Anlage 1 bis 13 SVWO (vom 18.02.2021)
... Daten sein.
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der
Wahlordnung für die Sozialversicherung: Unterstützerlisten für ... Daten sein.
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der
Wahlordnung für die Sozialversicherung: Unterstützerlisten für ...
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer des gewählten Organs aufbewahrt. ... die Sozialversicherung.
Die Frist für die Aufbewahrung der Wahlausweise richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlausweise werden frühestens zwei Monate nach Ablauf der nach § 57 Absatz 3 Satz 2 ... geworden ist. In
begründeten Ausnahmenfällen können unter den in § 91 Satz 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung genannten
Voraussetzungen die Wahlausweise auch vor Ablauf der in diesen Fällen vorgesehenen ... die Sozialversicherung.
Die Frist für die Aufbewahrung der Wahlausweise richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlausweise werden frühestens zwei Monate nach Ablauf der nach § 57 Absatz 3 Satz 2 ... geworden ist. In
begründeten Ausnahmenfällen können unter den in § 91 Satz 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung genannten
Voraussetzungen die Wahlausweise auch vor Ablauf der in diesen Fällen vorgesehenen ...
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer des gewählten Organs aufbewahrt. ...
Zitat in folgenden Normen
Online-Wahl-Verordnung
V. v. 23.09.2020 BGBl. I S. 2034
§ 18 OnWV Aufbewahrung der Wahlunterlagen
... Der Online-Dienstleister kann folgende Daten nach den Vorgaben des § 91 Satz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung vernichten: 1. die System- und Anwendungsprotokolle, 2. die Protokolldateien ...
Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Anlage RentÜGEG zu Artikel 11 Nummer 28 (vom 18.02.2021)
... Daten sein.
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der
Wahlordnung für die Sozialversicherung: Unterstützerlisten für ... Daten sein.
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der
Wahlordnung für die Sozialversicherung: Unterstützerlisten für ...
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer des gewählten Organs aufbewahrt. ... die Sozialversicherung.
Die Frist für die Aufbewahrung der Wahlausweise richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlausweise werden frühestens zwei Monate nach Ablauf der nach § 57 Absatz 3 Satz 2 ... geworden ist. In
begründeten Ausnahmenfällen können unter den in § 91 Satz 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung genannten
Voraussetzungen die Wahlausweise auch vor Ablauf der in diesen Fällen vorgesehenen ... die Sozialversicherung.
Die Frist für die Aufbewahrung der Wahlausweise richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlausweise werden frühestens zwei Monate nach Ablauf der nach § 57 Absatz 3 Satz 2 ... geworden ist. In
begründeten Ausnahmenfällen können unter den in § 91 Satz 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung genannten
Voraussetzungen die Wahlausweise auch vor Ablauf der in diesen Fällen vorgesehenen ...
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 der Wahlordnung für die Sozialversicherung :
Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer des gewählten Organs aufbewahrt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Artikel 11 RentÜGEG Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung
... Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 91 ." 26. Nach § 91 Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt: ... der Verarbeitung erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 91." 26. Nach § 91 Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt: „In begründeten ...
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