interne Verweise§ 134 LuftPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.12.2021) ... Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Tätigkeit ausübt, 4. ohne Erlaubnis nach § 104 Absatz 1 ein Luftfahrtgerät prüft, 5. ohne Lizenz nach § 111a Absatz 1 Satz 1 ...
Zitat in folgenden NormenKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025) ... oder Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät ( §§ 104 bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 (§§ ... 104 bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 ( §§ 104 , 106 LuftPersV) 240 EUR b) für die Klasse 5 (§§ ... 104, 106 LuftPersV) 240 EUR b) für die Klasse 5 ( §§ 104 , 106 LuftPersV) 270 EUR c) bei Änderung der Erlaubnis ... 270 EUR c) bei Änderung der Erlaubnis für die Klasse 4 ( § 104 Ab- satz 2 und 3 LuftPersV) 5/10 bis 10/10 der jeweils für die ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104 , 105, 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Artikel 1 LuftPersRÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... für den Erwerb der Prüferlaubnis Klasse 4 erforderlichen Qualifikation gemäß § 104 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 3 vergleichbar ist." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In ... erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 durch Betriebe für die Ausbildung nach § 104 , 3. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 1 und 9 durch ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 104 bis 111a wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... werden die Angaben zu den §§ 104 bis 111a wie folgt gefasst: „ § 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät § ... für den Erwerb der Prüferlaubnis Klasse 4 erforderlichen Qualifikation gemäß § 104 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 3" durch die Wörter „die den für den Erwerb der Erlaubnis für ... § 2 Absatz 1 Nummer 4 oder 5" ersetzt. b) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 104 " durch die Angabe „§ 106 oder § 111a" ersetzt. 4. In § ... entweder sechs Monate Erfahrung in der Instandhaltung gemäß den erteilten Rechten nach § 104 erworben hat oder er die Voraussetzungen für die Erteilung der entsprechenden Rechte nach ... b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 1 Nummer 8" durch die Wörter „ § 104 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. c) Folgender Satz wird angefügt: „Der ... Genehmigung erteilt." 10. In § 26 Nummer 2 werden die Wörter „nach § 104 Absatz 3 Nummer 4" durch die Wörter „nach § 106 Absatz 2" ersetzt. 11. ... 106 Absatz 2" ersetzt. 11. In § 27 Satz 2 werden die Wörter „nach § 104 Absatz 6" durch die Wörter „nach § 106 Absatz 3" ersetzt. 12. ... 6" durch die Wörter „nach § 106 Absatz 3" ersetzt. 12. Die §§ 104 bis 110 werden wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... ersetzt. 12. Die §§ 104 bis 110 werden wie folgt gefasst: „ § 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (1) ... eine gleichwertige nebenberufliche Tätigkeit im Umfang der Erlaubnis als Prüfer nach § 104 Absatz 4 innerhalb der letzten 24 Monate vor Ablauf der Gültigkeit nachweist. Der Nachweis ist durch ... (Muster 1 bis 11) wird die Angabe „§ 106" durch die Angabe „ § 104 " ...
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung ... oder Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät ( §§ 104 bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 ... bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 ( §§ 104 , 106 LuftPersV) 240 EUR b) für die Klasse 5 ... 106 LuftPersV) 240 EUR b) für die Klasse 5 ( §§ 104 , 106 LuftPersV) 270 EUR c) bei Änderung der ... c) bei Änderung der Erlaubnis für die Klasse 4 ( § 104 Ab- satz 2 und 3 LuftPersV) 5/10 bis 10/10 der jeweils für die ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104 , 105, 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 4 LuftGerPVEV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... (BGBl. I S. 3536) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 104 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ... Erlaubnis Klasse 3 oder Klasse 5 kann von dem Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach § 104 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b oder Nummer 4 Buchstabe b abgesehen werden, wenn eine gleichwertige ... aus, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung der Erweiterung nach § 104 erbracht wurden. (4) Die Zulassung nach Absatz 1, 2 oder 3 kann mit Auflagen ...
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... Berechtigungen Unterabschnitt 1 Prüfer von Luftfahrtgerät § 104 Fachliche Voraussetzungen § 105 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung ... 1. die Nachweise über das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen nach § 104 , 2. eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zur Feststellung der ... Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 aus, Betriebe für die Ausbildung nach § 104 bilden erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 aus; zugelassene ... die Erteilung der Genehmigung an Betriebe für die Ausbildung von Personal nach § 104 Absatz 3 Nummer 4; 3. das Luftfahrt-Bundesamt für die Erteilung der ... Erlaubnisse und Berechtigungen". 32. Die Zwischenüberschrift vor § 104 wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 1 Prüfer von ... 1 Satz 1 eine dort genannte Tätigkeit ausübt, 3. ohne Erlaubnis nach § 104 Absatz 1 ein Luftfahrtgerät prüft, 4. ohne Lizenz nach § 111a Absatz 1 ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
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