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Zitierungen von § 105 LuftPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 105 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 LuftPersV Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis (vom 17.12.2021)
... an dem betreffenden Luftfahrtgerät erforderliche Musterberechtigung nach § 105 erteilt wurde, 2. er im vorhergehenden Zweijahreszeitraum entweder sechs Monate ...
§ 110 LuftPersV Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis (vom 17.12.2021)
... erteilt wurde, kann die Erlaubnisbehörde den Nachweis von Sprachkenntnissen gemäß § 105 Absatz 5 verlangen. (6) Gültigkeitsdauer und Verlängerung des nationalen Anhangs von ...
§ 111a LuftPersV Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal (vom 17.12.2021)
... aus, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung der Berechtigung nach § 105 erbracht wurden. (2) Betriebe, die eine Ausbildung von freigabeberechtigtem ...
§ 134 LuftPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.12.2021)
... ohne Berechtigung nach § 77 Absatz 1 Satz 1, § 84 Absatz 1, § 84a Absatz 1 oder § 105 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Tätigkeit ausübt, 4. ohne Erlaubnis nach § 104 Absatz ...
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 251
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.07.2024)
... Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 104 bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 (§§ ... Gebühr d) für Musterberechtigungen in der Klasse 4 ( § 105 LuftPersV) 130 bis 600 EUR e) Prüfung eines Antrags auf ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104, 105 , 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis 110 ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... LuftPersV) a) für Klasse 1 bis 3 und 5 (§§ 107, 105 LuftPersV) 270 EUR b) für Klasse 4 (§ 107 LuftPersV) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 104 bis 111a wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät § 106 Fachliche ... an dem betreffenden Luftfahrtgerät erforderliche Musterberechtigung nach § 105 erteilt wurde, 2. er im vorhergehenden Zweijahreszeitraum entweder sechs Monate ... die Wörter „nach § 106 Absatz 3" ersetzt. 12. Die §§ 104 bis 110 werden wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... Absatz 1 als Erweiterung des Berechtigungsumfanges in einem nationalen Lizenzanhang. § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät (1) Prüfer von ... erteilt wurde, kann die Erlaubnisbehörde den Nachweis von Sprachkenntnissen gemäß § 105 Absatz 5 verlangen. (6) Gültigkeitsdauer und Verlängerung des nationalen Anhangs von ... b) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 110" durch die Angabe „ § 105 " ersetzt. c) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... 3 werden die Wörter „§ 110 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „ § 105 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 16. In Muster 9a (Ausweis für Prüfer von ...
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 104 bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 ... d) für Musterberechtigungen in der Klasse 4 ( § 105 LuftPersV) 130 bis 600 EUR e) ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104, 105 , 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis 110 ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 4 LuftGerPVEV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Wörter „der Instandhaltung von Luftfahrtgerät" ersetzt. 2. § 105 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird die Angabe „2 oder" ...
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... von Luftfahrtgerät § 104 Fachliche Voraussetzungen § 105 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung § 106 Anrechenbarkeit, Ersetzbarkeit der ...
Artikel 5 LuftPersAnpEUV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... 108 LuftPersV) a) für die Klassen 1, 3 und 5 (§§ 105 , 107 LuftPersV) 270 EUR b) für Klasse 4 (§ 107 LuftPersV) ...
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