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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.05.2020 aufgehoben

Gesetz - Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien (MTIG k.a.Abk.)

Artikel 19 G. v. 22.12.1999 BGBl. I S. 2626, 2654; aufgehoben durch Artikel 16a Abs. 8 G. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 960, 1018
Geltung ab 01.01.2000; FNA: 860-5-18 Sozialgesetzbuch
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Gesetz



1Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) errichtet und betreibt ein datenbankgestütztes Informationssystem für die Bewertung der Wirksamkeit oder der Effektivität sowie der Kosten medizinischer Verfahren und Technologien. 2Das Informationssystem erschließt den Zugang zu den relevanten Datenbanken und erfasst Studien und sonstige Materialien zum Stand der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Technologiebewertung in der Medizin.





 

Frühere Fassungen von Gesetz Gesetzes über ein Informationssystem zur Bewertung medizinischer Technologien

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 18 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
vom 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 257 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.