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Änderung Anlage 3 UVPG vom 01.03.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 UVPG, alle Änderungen durch Artikel 2 BNatSchNG am 1. März 2010 und Änderungshistorie des UVPG

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Anlage 3 UVPG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2010 geltenden Fassung
Anlage 3 UVPG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"


Nachstehende Pläne und Programme fallen nach § 3 Abs. 1a in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

Legende:

Nr. = Nummer des Plans oder Programms
Plan oder Programm = Art des Plans oder Programms


Nr. | Plan oder Programm

1. | Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach § 14b Abs. 1 Nr. 1

1.1 | Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes

1.2 | Ausbaupläne nach § 12 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach § 8 Abs. 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen

1.3 | Hochwasserschutzpläne nach § 31d des Wasserhaushaltsgesetzes

1.4 | Maßnahmenprogramme nach § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes

1.5 | Raumordnungsplanungen nach § 8 des Raumordnungsgesetzes

1.6 | Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Abs. 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes

1.7 | Festlegung der besonderen Eignungsgebiete nach § 3a der Seeanlagenverordnung

1.8 | Bauleitplanungen nach den §§ 6 und 10 des Baugesetzbuchs

(Text alte Fassung)

1.9 | Landschaftsplanungen nach den §§ 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes

(Text neue Fassung)

1.9 | (aufgehoben)

2. | Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 14b Abs. 1 Nr. 2

2.1 | Lärmaktionspläne nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

2.2 | Luftreinhaltepläne nach § 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

2.3 | Abfallwirtschaftskonzepte nach § 19 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

2.4 | Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte nach § 16 Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

2.5 | Abfallwirtschaftspläne nach § 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, einschließlich von besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen



 

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