Zitierungen von § 56 UVPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 UVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 UVPG Unterrichtung der Öffentlichkeit (vom 29.07.2017)
... die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung nach den §§ 54 bis 56 , 3. über die für das Verfahren und für die Zulassungsentscheidung ...
§ 24 UVPG Zusammenfassende Darstellung (vom 29.07.2017)
... 4 sowie der Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 . Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen. (2) Die ...
§ 26 UVPG Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens (vom 29.07.2017)
... 55 Absatz 4 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 , in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung ...
§ 31 UVPG Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde (vom 29.07.2017)
... 1 bis 4 und 6) und 6. die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung ( § 56 ). Die Länder können der federführenden Behörde weitere ...
§ 54 UVPG Benachrichtigung eines anderen Staates (vom 29.07.2017)
... Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Maßgabe der §§ 55 bis 57 statt. (6) Wenn ein Vorhaben, für das die UVP-Pflicht besteht, ...
§ 61 UVPG Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen (vom 29.07.2017)
... Öffentlichkeitsbeteiligung bei Strategischen Umweltprüfungen gilt § 56 entsprechend. Die in dem anderen Staat betroffene Öffentlichkeit kann sich am ...
§ 66 UVPG Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... 55 Absatz 4 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 , in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 21 DepV Behördliche Entscheidungen (vom 29.07.2017)
... sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung , im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung ...

Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 18 StandAG Untertägige Erkundung (vom 01.01.2020)
... hinsichtlich des Standortes entsprechend den §§ 17 bis 21 und 54 bis 57 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ...

Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 15.03.2017 BGBl. I S. 483, 3527; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 18 12. BImSchV Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vom 09.07.2024)
... Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung nach den §§ 55 und 56 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder das Bestehen einer grenzüberschreitenden Informationspflicht des Betreibers nach § ...

Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 1001; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 24 9. BImSchV Vereinfachtes Verfahren (vom 14.12.2017)
... die Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 54 Absatz 5 und 6, §§ 56 , 57 Absatz 2 und § 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV
... die Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 54 Absatz 5 und 6, §§ 56 , 57 Absatz 2 und § 59 des Gesetzes über die ...

Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 2 5. VwVfÄndG Folgeänderungen
... 2" eingefügt. 2. § 20 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 3. In § 56 Absatz 3 wird nach der Angabe „Absatz 2" die Angabe „und 3" eingefügt.  ...

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben  ... die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung nach den §§ 54 bis 56 , 3. über die für das Verfahren und für die Zulassungsentscheidung ... 4 sowie der Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 . Die Ergebnisse eigener Ermittlungen sind einzubeziehen. (2) Die zusammenfassende ... 55 Absatz 4 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 , in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung ... 1 bis 4 und 6) und 6. die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung ( § 56 ). Die Länder können der federführenden Behörde weitere ... Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Maßgabe der §§ 55 bis 57 statt. (6) Wenn ein Vorhaben, für das die UVP-Pflicht besteht, ... ihre Mitteilungen und Stellungnahmen in einer ihrer Amtssprachen übermitteln. § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben  ... Öffentlichkeitsbeteiligung bei Strategischen Umweltprüfungen gilt § 56 entsprechend. Die in dem anderen Staat betroffene Öffentlichkeit kann sich am Verfahren nach ... 55 Absatz 4 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 , in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung ...
Artikel 2 UVPModG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 29.07.2017)
... sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit nach den §§ 21 und 56 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung , im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt wurden oder wie ihnen anderweitig Rechnung ...


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