Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 TNGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TNGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TNGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 TNGebV Gebühren in besonderen Fällen (vom 15.08.2013)
... eines Antrags auf Vornahme einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung nach § 1 werden Gebühren nach Maßgabe des § 23 Absatz 5 Satz 1 und 2 des ...
Anlage TNGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 31.10.2013)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 24.10.2013 BGBl. I S. 3896
Artikel 1 5. TNGebVÄndV Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Daneben werden Auslagen nach § 23 Absatz 6 ... Die Anlage (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Gebührenverzeichnis  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3378
Artikel 1 2. TNGebVÄndV Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
... Verordnung vom 7. Mai 2004 (BGBl. I S. 868), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird die Angabe „nach § 43 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes" durch die ...
 
Anzeige