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§ 10 - DPMA-Verordnung (DPMAV)
V. v. 01.04.2004 BGBl. I S. 514; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 424-1-9 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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Geltung ab 01.06.2004; FNA: 424-1-9 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 10 Originale
(1) Originale von Anträgen und Eingaben sind unterschrieben einzureichen.
(2) 1Für die Schriftstücke ist dauerhaftes, nicht durchscheinendes Papier im Format 21x 29,7 Zentimeter (DIN A4) zu verwenden. 2Die Schrift muss leicht lesbar und dokumentenecht sein. 3Vom oberen und vom linken Seitenrand jedes Blattes ist ein Randabstand von mindestens 2,5 Zentimeter einzuhalten. 4Die Blätter eines Schriftstücks sollen fortlaufend nummeriert sein.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt V. v. 10. Dezember 2018 BGBl. I S. 2444 m.W.v. 1. April 2019
Frühere Fassungen von § 10 DPMAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2019 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 10.12.2018 BGBl. I S. 2444 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 DPMAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 DPMAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DPMAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung und der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2444
Artikel 1 DPMAVuaÄndV Änderung der DPMA-Verordnung
... 2016 (BGBl. I S. 558) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 10 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „DIN A4" durch die Angabe „21x 29,7 Zentimeter (DIN A4)" ...
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