§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt sechs Wochen nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen vom 13. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2036), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2845), außer Kraft.
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