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Zitierungen von § 12 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 ChemIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ChemIndMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ChemIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen
V. v. 21.08.2006 BGBl. I S. 1976
Artikel 3 FortbOÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie
... § 8 Abs. 1 gilt entsprechend." 2. Die bisherigen §§ 9 und 10 werden die §§ 10 und 11. 3. In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils nach der ... entsprechend." 2. Die bisherigen §§ 9 und 10 werden die §§ 10 und 11. 3. In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe „(BGBl. I S. ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 13 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie
... nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt." 3. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Übergangsvorschrift Die bis ... erfolgt." 3. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Übergangsvorschrift Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen ...
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