Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2015 aufgehoben
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Eingangsformel - Bausparkassen-Verordnung (BausparkV)

V. v. 19.12.1990 BGBl. I S. 2947; aufgehoben durch § 15 V. v. 29.12.2015 BGBl. I S. 2576
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 7691-2-1-2 Bausparförderung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972 (BGBl. I S. 2097), der durch Artikel 1 Nr. 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2770) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen vom 8. Januar 1973 (BGBl. I S. 17) verordnet das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen:



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