interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung
V. v. 24.04.2009 BGBl. I S. 999
Artikel 1 3. BausparkVÄndV ... „300.000 Euro" ersetzt. 3. § 5 wird aufgehoben. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, ... § 5 wird aufgehoben. 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen (1) Darlehen gegen Abgabe ... gesicherten Darlehen". b) Die Wörter „nach den §§ 5 und 6 Abs. 1" werden durch die Wörter „, für die Ersatzsicherheiten nach § 7 ... 7 Absatz 3 des Gesetzes über Bausparkassen gestellt werden, sowie der Darlehen nach § 6 Absatz 1 dieser Verordnung" ersetzt. 6. § 7 wird wie folgt geändert: ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPrüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
§ 36 PrüfbV Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen ... Abs. 2 BauSparkG (ohne Beteiligungen) sowie nach den §§ 3, 4 Abs. 1, §§ 5 und 6 Abs. 2 der Bausparkassen-Verordnung (BausparkV) sind der Ausnutzungsgrad und die ... und 2. die Regelungen in § 7 BauSparkG sowie § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 BausparkV eingehalten wurden. (8) Jeweils unter Angabe des ...
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