Tools:
Update via:
§ 2 - Sonderversorgungsleistungsverordnung (SVersLV)
neugefasst durch B. v. 19.08.1998 BGBl. I S. 2366; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.06.2006 BGBl. I S. 1305
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 826-30-2-2 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
|
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 826-30-2-2 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
|
§ 2 Einkommensanrechnung
(1) Einkommen von Versorgungsempfängern wird auf Versorgungsleistungen angerechnet.
(2) Einkommen sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen im Sinne der §§ 14, 15, 18a Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Erwerbseinkommen) sowie Erwerbsersatzeinkommen im Sinne des § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 4 und 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und damit vergleichbares Erwerbsersatzeinkommen im Beitrittsgebiet. § 18a Abs. 3 Satz 2 und 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Außer Betracht bleiben Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet G. v. 19. Juni 2006 BGBl. I S. 1305 m.W.v. 23. Juni 2006
Frühere Fassungen von § 2 SVersLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 23.06.2006 | Artikel 8 Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet vom 19.06.2006 BGBl. I S. 1305 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 SVersLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SVersLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SVersLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet
G. v. 19.06.2006 BGBl. I S. 1305
Artikel 8 SozEntschRÄndG Änderung der Sonderversorgungsleistungsverordnung
... Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Einkommensanrechnung (1) Einkommen ... wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Einkommensanrechnung (1) Einkommen von Versorgungsempfängern wird auf ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6929/a98327.htm