interne Verweise§ 5 WiPrPrüfV Gliederung der Prüfung (vom 01.08.2021) ... Die Prüfung gliedert sich in vier Module, die jeweils ein Prüfungsgebiet nach § 4 Absatz 1 umfassen. In jedem Modul ist eine Prüfung (Modulprüfung) abzulegen. ...
§ 7 WiPrPrüfV Schriftliche Prüfung (vom 16.02.2019) ... werden. (3) In den Modulprüfungen der Prüfungsgebiete nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sind jeweils zwei, in der Modulprüfung des Prüfungsgebiets nach § 4 Absatz 1 Nummer ... 1 Nummer 1, 2 und 4 sind jeweils zwei, in der Modulprüfung des Prüfungsgebiets nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 ist eine Aufsichtsarbeit anzufertigen. Es ist jeweils eine Aufsichtsarbeit an einem Tag ...
§ 19 WiPrPrüfV Ergänzungsprüfung (vom 01.08.2021) ... nicht bestanden. (5) Umfasst die Prüfung nur das Prüfungsgebiet nach § 4 Absatz 2 , finden die Absätze 1 und 2 keine ...
Zitat in folgenden NormenWirtschaftsprüferordnung (WPO)
neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 8a WPO Anerkannte Hochschulausbildungsgänge; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021) ... Hochschulausbildungsgänge, 1. die alle Wissensgebiete nach § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung umfassen, 2. die mit einer Hochschulprüfung oder einer staatlichen Prüfung ... das Verfahren zur Feststellung, ob Wissensgebiete des Hochschulausbildungsgangs denen nach § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung entsprechen, 2. Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens, insbesondere die dem Antrag ...
Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
V. v. 27.05.2005 BGBl. I S. 1520; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 4a Prüfungsgebiete der ... 1 Satz 2 Nummer 8 wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Prüfungsgebiete (1) ... einen Punkt ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Prüfungsgebiete (1) Prüfungsgebiete sind 1. Wirtschaftliches ... 3. Grundzüge des Internationalen Steuerrechts." 4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Prüfungsgebiete der ... Europarechts. (4) Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst die Inhalte nach § 4 Absatz 5. (5) Bei der Auswahl und der Gewichtung der Prüfungsaufgaben ist die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ... (1) Die Prüfung gliedert sich in vier Module, die jeweils ein Prüfungsgebiet nach § 4 Absatz 1 umfassen. In jedem Modul ist eine Prüfung (Modulprüfung) abzulegen. In einem ... folgt gefasst: „(3) In den Modulprüfungen der Prüfungsgebiete nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sind jeweils zwei, in der Modulprüfung des Prüfungsgebiets nach § 4 Absatz 1 Nummer ... 1 Nummer 1, 2 und 4 sind jeweils zwei, in der Modulprüfung des Prüfungsgebiets nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 ist eine Aufsichtsarbeit anzufertigen. Es ist jeweils eine Aufsichtsarbeit an einem Tag zu ...
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