Artikel 5 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (6. PBefGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.1989 BGBl. I S. 1547; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 G. v. 16.06.1998 BGBl. I S. 1291
Geltung ab 01.01.1992, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 9240-1-10 Personenbeförderung

Artikel 5



(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 3 am Tage nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 1989.



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