Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Zivilprozessordnung (ZPOBer k.a.Abk.)

B. v. 14.02.2006 BGBl. I S. 431 (Nr. 9); Geltung ab 01.03.2006

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. März 2006 ZPO § 794, § 850f

Die Bekanntmachung der Neufassung der Zivilprozessordnung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 794 Abs. 1 Nr. 3a ist das Wort „sowie" durch das Wort „soweit" und das Wort „soweit" durch das Wort „sowie" zu ersetzen.

2.
Die Fußnote zu § 850f ist wie folgt zu fassen:

„Die Beträge haben sich infolge der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) vom 25. Februar 2005 (BGBl. I S. 493) geändert:

1)
2.985 Euro; 2) 678,70 Euro; 3) 131,25 Euro."



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