Zitierungen von § 802f ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 802f ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 802c ZPO Vermögensauskunft des Schuldners (vom 19.07.2024)
... (§ 138 der Insolvenzordnung), die dieser in den letzten zwei Jahren vor dem Termin nach § 802f Absatz 2 und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft vorgenommen hat; 2. die unentgeltlichen ... Leistungen des Schuldners, die dieser in den letzten vier Jahren vor dem Termin nach § 802f Absatz 2 und bis zur Abgabe der Vermögensauskunft vorgenommen hat, sofern sie sich nicht auf ...
§ 802i ZPO Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners (vom 19.07.2024)
... die Vermögensauskunft abzunehmen. Dem Verlangen ist unverzüglich stattzugeben; § 802f Absatz 7 gilt entsprechend. Dem Gläubiger wird die Teilnahme ermöglicht, wenn er dies ... Abgabe der Vermögensauskunft wird der Schuldner aus der Haft entlassen. § 802f Absatz 7 und 8 gilt entsprechend. (3) Kann der Schuldner vollständige Angaben nicht ... Termin bestimmen und die Vollziehung des Haftbefehls bis zu diesem Termin aussetzen. § 802f gilt entsprechend; der Setzung einer Zahlungsfrist bedarf es ...
§ 802k ZPO Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (vom 19.07.2024)
... Nach § 802f Absatz 8 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende ... Aufnahme, Übermittlung, Verwaltung und Löschung der Vermögensverzeichnisse nach § 802f Absatz 7 dieses Gesetzes und nach § 284 Abs. 7 der Abgabenordnung oder gleichwertigen Regelungen im ...
§ 807 ZPO Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch (vom 19.07.2024)
... dem Schuldner die Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers abweichend von § 802f sofort abnehmen. § 802f Absatz 7 und 8 findet Anwendung. (2) ... auf Antrag des Gläubigers abweichend von § 802f sofort abnehmen. § 802f Absatz 7 und 8 findet Anwendung. (2) Der Schuldner kann einer sofortigen Abnahme ... Abnahme widersprechen. In diesem Fall verfährt der Gerichtsvollzieher nach § 802f ; der Setzung einer Zahlungsfrist bedarf es ...
§ 836 ZPO Wirkung der Überweisung (vom 19.07.2024)
... zur Abgabe der Auskunft und eidesstattlichen Versicherung. Die Vorschriften des § 802f Absatz 6 und der §§ 802g bis 802i, 802j Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Die ...
§ 883 ZPO Herausgabe bestimmter beweglicher Sachen (vom 19.07.2024)
... der eidesstattlichen Versicherung. Die Vorschriften der §§ 478 bis 480, 483, § 802f Absatz 6 , §§ 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (3) Das Gericht ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022)
... erhoben, wenn der Gerichtsvollzieher die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft ( § 802f ZPO ) oder den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Schuldner (§ 829 Abs. 2 Satz ...

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 39 EGZPO (vom 01.01.2013)
... sind anstelle der §§ 754, 755, 758a Abs. 2, von § 788 Abs. 4, der §§ 802a bis 802l, 807, 836 Abs. 3, der §§ 851b, 882b bis 882h, 883 Abs. 2 und von § 933 ...

Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 6 JBeitrG (vom 01.01.2022)
... 759, 761, 762, 764, 765a, 766, 771 bis 776, 778, 779, 781 bis 784, 786, 788, 789, 792, 793, 802a bis 802i, 802j Abs. 1 und 3, §§ 802k bis 827, 828 Abs. 2 und 3, §§ 829 bis ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
§ 18 RVG Besondere Angelegenheiten (vom 01.08.2022)
... 3 der Zivilprozessordnung; 16. das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft ( §§ 802f und 802g der Zivilprozessordnung); 17. das Verfahren auf Löschung der Eintragung ...

Vermögensverzeichnisverordnung (VermVV)
V. v. 26.07.2012 BGBl. I S. 1663; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 1 VermVV Anwendungsbereich (vom 19.07.2024)
... Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 8 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner ...
§ 3 VermVV Errichtung und Form der Vermögensverzeichnisse (vom 19.07.2024)
... Im Vermögensverzeichnis wird auch dokumentiert, 1. dass die Anforderungen des § 802f Absatz 7 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung oder des § 284 Absatz 7 Satz 2 und 3 der Abgabenordnung oder der bundes- oder ...
§ 5 VermVV Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse (vom 19.07.2024)
... in das Vermögensverzeichnisregister ist das Vermögensverzeichnis hinterlegt im Sinne des § 802f Absatz 8 der Zivilprozessordnung oder des § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung oder der bundes- oder landesgesetzlichen ...

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anlage 1 ZVFV (zu § 1 Absatz 1) Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher (vom 01.09.2024)
... § 802d ZPO soll erfolgen ohne vorherigen Pfändungsversuch nach den §§ 802c, 802f ZPO . Sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist, wird beantragt, das Verfahren zur ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Anhang EuKoPfVODG zu Artikel 8 Nummer 2
... wird. In diesem Fall bleibt die Möglichkeit, die Vermögensauskunft nach § 802f Absatz 1 Satz 1 ZPO zu beantragen. Modul L Hinweise zur ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Anhang 2. ZVFVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
... § 802d ZPO soll erfolgen ohne vorherigen Pfändungsversuch nach den §§ 802c, 802f ZPO . Sofern der Schuldner wiederholt nicht anzutreffen ist, wird beantragt, das Verfahren zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung
... ein Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung ist unbeachtlich." 8. § 802f wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Artikel 6 ViKoAnwFG Änderung der Zivilprozessordnung
... gefasst: „§ 128a Videoverhandlung". c) In der Angabe zu § 802f werden die Wörter „Verfahren zur" gestrichen. 2. § 117 wird wie ... 25. In § 802c Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 2 wird jeweils die Angabe „ § 802f Abs. 1" durch die Angabe „§ 802f Absatz 2" ersetzt. 26. § ... 3 Nummer 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 802f Abs. 1" durch die Angabe „ § 802f Absatz 2" ersetzt. 26. § 802f wird wie folgt gefasst:  ... 802f Abs. 1" durch die Angabe „§ 802f Absatz 2" ersetzt. 26. § 802f wird wie folgt gefasst: „§ 802f Abnahme der Vermögensauskunft  ... 802f Absatz 2" ersetzt. 26. § 802f wird wie folgt gefasst: „ § 802f Abnahme der Vermögensauskunft (1) Die Abnahme der Vermögensauskunft ist nur ... § 802i wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 802f Abs. 5" durch die Angabe „§ 802f Absatz 7" ersetzt. b) In Absatz ... a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 802f Abs. 5" durch die Angabe „ § 802f Absatz 7" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 802f Abs. ... 802f Absatz 7" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 802f Abs. 5 und 6" durch die Wörter „§ 802f Absatz 7 und 8" ersetzt. 28. ... Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 802f Abs. 5 und 6" durch die Wörter „ § 802f Absatz 7 und 8" ersetzt. 28. § 802k wird wie folgt geändert: a) In ... § 802k wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 802f Abs. 6" durch die Angabe „§ 802f Absatz 8" ersetzt. b) In Absatz ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 802f Abs. 6" durch die Angabe „ § 802f Absatz 8" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „und ... die Wörter „und für Verbraucherschutz" gestrichen und wird die Angabe „ § 802f Abs. 5" durch die Angabe „§ 802f Absatz 7" ersetzt. 29. In § ... gestrichen und wird die Angabe „§ 802f Abs. 5" durch die Angabe „ § 802f Absatz 7" ersetzt. 29. In § 807 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ ... 802f Absatz 7" ersetzt. 29. In § 807 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 802f Abs. 5 und 6" durch die Wörter „§ 802f Absatz 7 und 8" ersetzt. 30. ... Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 802f Abs. 5 und 6" durch die Wörter „ § 802f Absatz 7 und 8" ersetzt. 30. In § 836 Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe „§ ... Absatz 7 und 8" ersetzt. 30. In § 836 Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe „ § 802f Abs. 4" durch die Angabe „§ 802f Absatz 6" ersetzt. 31. In § ... § 836 Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe „§ 802f Abs. 4" durch die Angabe „ § 802f Absatz 6" ersetzt. 31. In § 883 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ ... 802f Absatz 6" ersetzt. 31. In § 883 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „ § 802f Abs. 4" durch die Angabe „§ 802f Absatz 6" ersetzt. 32. § ... § 883 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 802f Abs. 4" durch die Angabe „ § 802f Absatz 6" ersetzt. 32. § 1100 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)
V. v. 28.09.2015 BGBl. I S. 1586; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Anlage GVFV (zu § 1 Absatz 1) Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher - zur Vollstreckung von Geldforderungen - (vom 01.12.2016)
... wird. In diesem Fall bleibt die Möglichkeit, die Vermögensauskunft nach § 802f Absatz 1 Satz 1 ZPO zu beantragen. Modul L Hinweise zur ...


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