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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2006 (SGB3EntgV 2006 k.a.Abk.)
§ 1
Für das Jahr 2006 ergeben sich die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.
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