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§§ 5 - Rinder-Deckinfektionen-Verordnung (RDeckInfV k.a.Abk.)

neugefasst durch V. v. 20.12.2005 BGBl. I S. 3512; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388
Geltung der Fassung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-5 Tierseuchenbekämpfung
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§§ 5 und 6 (weggefallen)


§§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von §§ 5 Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 5 RDeckInfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RDeckInfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 RDeckInfV
... kann die zuständige Behörde die sinngemäße Anwendung der in den §§ 3 bis 9 enthaltenen Maßregeln anordnen, sofern zu befürchten ist, dass diese Seuchen sich ...