Tools:
Update via:
§ 2a - BHV1-Verordnung (BHV1V k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 767; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
|
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
|
§ 2a Untersuchungen
(1) Der Tierhalter hat, soweit sein Bestand nicht bereits ein BHV1-freier Rinderbestand im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 ist, alle über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder oder, sofern der Bestand zu mindestens 30 vom Hundert aus Kühen besteht, alle über neun Monate alten weiblichen Rinder sowie die zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder im Abstand von längstens zwölf Monaten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde in einer von ihr bestimmten Untersuchungseinrichtung,
- 1.
- sofern die Rinder des Bestandes nicht gegen eine BHV1-Infektion geimpft worden sind, blut- oder milchserologisch auf Antikörper gegen das Virus der BHV1-Infektion,
- 2.
- sofern die Rinder des Bestandes mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des Virus der BHV1-Infektion
(2) Die zuständige Behörde kann, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, die Untersuchung
- 1.
- einzelner oder aller Rinder eines Bestandes oder ihres Zuständigkeitsgebietes, einschließlich der Entnahme von Blut- oder Milchproben,
- 2.
- nicht gegen die BHV1-Infektion geimpfter Rinder auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des Virus der BHV1-Infektion
(3) Der Tierhalter hat auf Verlangen der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form Auskunft über die Anzahl, die Art sowie den Zeitpunkt der nach Absatz 1 durchgeführten Untersuchungen sowie das Ergebnis dieser Untersuchungen zu erteilen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung V. v. 19. Mai 2015 BGBl. I S. 757 m.W.v. 27. Mai 2015
Anzeige
Frühere Fassungen von § 2a BHV1-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 27.05.2015 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung vom 19.05.2015 BGBl. I S. 757 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2a BHV1-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a BHV1V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BHV1V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 BHV1V Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016)
... impft, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2, § 2a Absatz 1 Satz 4 oder § 3 Absatz 5 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, ... Anordnung nach § 2 Absatz 2a Satz 1, § 2 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 2a Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § ... vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 6. entgegen § 2 Absatz 5 oder § 2a Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 7. entgegen § 2a Absatz 1 Satz 1 ein Zucht- oder ein Nutzrind nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 6 4. TierSeuchRÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... 2 Absatz 1 ein Rind impft, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Absatz 2, § 2a Absatz 1 Satz 3 oder § 3 Absatz 5 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, ... 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 2a Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § ... vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 6. entgegen § 2 Absatz 5 oder § 2a Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 7. entgegen § 2a Absatz 1 Satz 1 ein Zucht- oder ein Nutzrind nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung
V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 757
Artikel 1 2. BHV1VÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... Behörde schriftlich oder in elektronischer Form" ersetzt. 3. § 2a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 2 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2" ersetzt. bb) Die Wörter „§ 2a Absatz 1 Satz 3" werden durch die Wörter „§ 2a Absatz 1 Satz 4" ... Die Wörter „§ 2a Absatz 1 Satz 3" werden durch die Wörter „§ 2a Absatz 1 Satz 4" ersetzt. c) Nummer 3 wird gestrichen. d) Nummer 4 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7036/a140257.htm