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§ 4 - BHV1-Verordnung (BHV1V k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 767; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
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§ 4 Weitergehende Befugnisse der zuständigen Behörde
(1) Die zuständige Behörde kann das Treiben von Rindern, die nicht die Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2 erfüllen, verbieten, soweit es aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass Dung und flüssige Stallabgänge aus Rinderställen oder von sonstigen Standorten der Rinder nur mit ihrer Genehmigung ausgebracht werden dürfen, soweit es aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.
(3) Die zuständige Behörde kann die unverzügliche Tötung von Reagenten anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
(4) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass
- 1.
- Reagenten nicht belegt werden dürfen,
- 2.
- Reagenten sowie geimpfte Rinder dauerhaft zu kennzeichnen sind.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung V. v. 19. Mai 2015 BGBl. I S. 757 m.W.v. 27. Mai 2015
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Frühere Fassungen von § 4 BHV1-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.05.2015 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung vom 19.05.2015 BGBl. I S. 757 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 BHV1-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BHV1V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BHV1V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 BHV1V Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016)
... 1, § 2 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 2a Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4 , § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2 oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 6 4. TierSeuchRÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... nach § 2 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 2a Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4 , § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2 oder ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung
V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 757
Artikel 1 2. BHV1VÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... der Tiere" durch das Wort „Tierhalter" ersetzt. 5. In § 4 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt gefasst: „(3) Die zuständige ...
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