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§ 8 - BHV1-Verordnung (BHV1V k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 767; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
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§ 8 Sperrbezirk
§ 8 wird in 3 Vorschriften zitiert
Ist der Ausbruch der BHV1-Infektion bei Rindern in einem Gehöft oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde das Gebiet in einem von ihr bestimmten, für die Seuchenbekämpfung erforderlichen Umkreis um das Gehöft oder den sonstigen Standort zum Sperrbezirk erklären und eine amtstierärztliche Untersuchung von Rinderbeständen, einschließlich der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf eine BHV1-Infektion, sowie die Impfung von Rindern im Sperrbezirk anordnen. Die zuständige Behörde kann ferner anordnen, dass Rinder nur mit Genehmigung aus dem Sperrbezirk verbracht werden dürfen.
Zitierungen von § 8 BHV1-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BHV1V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BHV1V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 BHV1V Ausstellungen, Märkte
... Ansteckungsverdacht vor, so kann die zuständige Behörde entsprechend den §§ 5 bis 10 Anordnungen treffen. ...
§ 13 BHV1V Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016)
... Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § 8 , § 9 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2, § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 6 4. TierSeuchRÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § 8 , § 9 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 oder § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4, ...
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