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§ 9 - BHV1-Verordnung (BHV1V k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 767; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
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§ 9 Ansteckungsverdacht
(1) Ist in einem Gehöft oder an einem sonstigen Standort der Ausbruch der BHV1-Infektion amtlich festgestellt, so stellt die zuständige Behörde epidemiologische Nachforschungen an und unterstellt alle Rinder der Gehöfte oder sonstigen Standorte,
- 1.
- von denen die Seuche eingeschleppt oder
- 2.
- in die die Seuche bereits weiterverschleppt
(2) Die zuständige Behörde kann im Falle des Verdachts des Ausbruchs der BHV1-Infektion Maßnahmen nach Absatz 1 anordnen.
(3) Die zuständige Behörde kann ferner in nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG in der jeweils geltenden Fassung als BHV1-frei anerkannten Gebieten die Tötung ansteckungsverdächtiger Rinder anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung V. v. 19. Mai 2015 BGBl. I S. 757 m.W.v. 27. Mai 2015
Frühere Fassungen von § 9 BHV1-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 27.05.2015 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung vom 19.05.2015 BGBl. I S. 757 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 BHV1-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BHV1V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BHV1V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 BHV1V Ausstellungen, Märkte
... Ansteckungsverdacht vor, so kann die zuständige Behörde entsprechend den §§ 5 bis 10 Anordnungen treffen. ...
§ 13 BHV1V Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016)
... § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2, § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4 oder § 12 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 6 4. TierSeuchRÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 Absatz 1 Nummer 7 oder Absatz 2, § 7, § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 oder § 10 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 3 oder Satz 4, jeweils ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung
V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 757
Artikel 1 2. BHV1VÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... gemästet und unmittelbar zur Schlachtung abgegeben werden." 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...
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