Tools:
Update via:
§ 12 - Schweinepest-Verordnung (SchwPestV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 08.07.2020 BGBl. I S. 1605; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 16.07.2020 BGBl. I S. 1700
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-20 Tierseuchenbekämpfung
|
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-20 Tierseuchenbekämpfung
|
§ 12
(1) Führt die epidemiologische Nachforschung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 zu dem Ergebnis, dass die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest aus einem anderen Betrieb eingeschleppt oder bereits in andere Betriebe weiterverschleppt worden sein kann, oder bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest durch Wildschweine in einen Betrieb eingeschleppt worden ist, so ordnet die zuständige Behörde für diese Betriebe (Kontaktbetriebe) die behördliche Beobachtung für die Dauer von mindestens 40 Tagen an.
(2) Für die der behördlichen Beobachtung unterstellten Kontaktbetriebe gilt § 4 Absatz 2 bis 4 entsprechend.
(3) Sofern die Seuchenlage dies erfordert, ordnet die zuständige Behörde
- 1.
- eine serologische und virologische Untersuchung der Schweine der Kontaktbetriebe,
- 2.
- die Tötung und unschädliche Beseitigung der Schweine der Kontaktbetriebe unter Berücksichtigung der Kriterien des Anhangs V der Richtlinie 2001/89/EG oder
- 3.
- die unschädliche Beseitigung von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Sperma, Eizellen und Embryonen von Schweinen, das oder die zwischen der mutmaßlichen Einschleppung der Seuche in den Betrieb und der Anordnung der behördlichen Beobachtung nach Absatz 1 gewonnen worden ist oder sind,
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung V. v. 16. Dezember 2018 BGBl. I S. 2589 m.W.v. 21. Dezember 2018
Frühere Fassungen von § 12 Schweinepest-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 21.12.2018 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung vom 16.12.2018 BGBl. I S. 2589 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 Schweinepest-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SchwPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwPestV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 SchwPestV (vom 10.04.2020)
... Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 oder Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 11c Satz 1, § 11d, § 12 Absatz 1 oder Absatz 3 , § 13 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 oder Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ... entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , oder entgegen § 11 Absatz 3 Nummer 2, § 14a Absatz 4 Nummer 2 oder § 14d Absatz 4 ... entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ... entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , ein Schwein nicht oder nicht richtig aufbewahrt, 8. ohne Genehmigung nach § 4 ... nach § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , ein Schwein verbringt, 9. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, auch in ... verbringt, 9. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2 , eine Matte oder eine sonstige Bodenauflage nicht oder nicht rechtzeitig auslegt, nicht oder nicht ... mit § 4 Absatz 5 Satz 2, § 11 Absatz 4 Nummer 9, § 11a Absatz 3 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , nicht sicherstellt, dass der Betrieb nur mit Schutzkleidung betreten wird oder die Schutzkleidung ... 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe c, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , oder entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe d, auch in Verbindung mit § 12 ... 12 Absatz 2, oder entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe d, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2 , nicht sicherstellt, dass ein Schwein, ein dort genanntes Erzeugnis, ein dort genannter Gegenstand ... mit § 4 Absatz 5 Satz 2, § 11 Absatz 4 Nummer 9, § 11a Absatz 3 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 13. ohne Genehmigung nach § 4 ... 5 Satz 2, § 6 Absatz 2 Satz 2, § 11 Absatz 4 Nummer 9, § 11a Absatz 3 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , einen Betrieb betritt, 14. ohne Genehmigung nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1, ... 3 Nummer 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 2 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , ein Fahrzeug fährt, 15. einer mit einer Genehmigung nach § 4 Absatz 3 Nummer ... Nummer 2 Satz 1 oder Nummer 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 16. einer vollziehbaren Anordnung ... nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , zuwiderhandelt, 17. ohne Genehmigung nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 Satz 1, auch in ... nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 , dort genanntes Fleisch, ein dort genanntes Fleischerzeugnis, einen dort genannten Gegenstand oder ... einsperrt, 21. ohne Genehmigung nach § 6 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2 , ein Haustier verbringt, 22. einer mit einer Genehmigung nach § 6 Absatz 3, auch ... 22. einer mit einer Genehmigung nach § 6 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2 , verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 23. entgegen § 11 Absatz 3 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung
V. v. 16.12.2018 BGBl. I S. 2589
Artikel 1 1. SchwPestVÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... Schweinepest im Rahmen einer einmaligen virologischen Untersuchung und". 8. In § 12 Absatz 2 werden die Wörter „gelten § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 6 Buchstabe a bis c, ... 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe d" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2 ," eingefügt. c) In Nummer 13 werden nach den Wörtern „auch in ... eingefügt. e) In Nummer 18 werden die Wörter „, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2 ," gestrichen. f) In Nummer 19 werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 ...
Verordnung zur Änderung der Tollwut-Verordnung, der BVDV-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung
V. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1308
Artikel 4 TollwVuaÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... a) § 4 Absatz 3 Nummer 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, b) § 6 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2, ... 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, b) § 6 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2, c) § 11 Absatz 4 Nummer 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 9 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... Anordnung nach § 3, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 11c Satz 1, § 11d, § 12 Absatz 1 oder Absatz 3, § 13 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 oder Nummer 2 ... § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, oder entgegen § 11 Absatz 3 Nummer 2 oder § 14a Absatz 4 Nummer 2 ein Schwein ... § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, ein Schwein nicht oder nicht richtig aufbewahrt, 8. ohne Genehmigung nach ... § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, ein Schwein verbringt, 9. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, auch ... 9. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2, eine Matte oder eine sonstige Bodenauflage nicht oder nicht rechtzeitig auslegt, nicht ... mit § 4 Absatz 5 Satz 2, § 11 Absatz 4 Nummer 9, § 11a Absatz 3 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, nicht sicherstellt, dass der Betrieb nur mit Schutzkleidung betreten wird oder die ... Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe c, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, oder entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe d nicht sicherstellt, dass ein ... mit § 4 Absatz 5 Satz 2, § 11 Absatz 4 Nummer 9, § 11a Absatz 3 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 13. ohne Genehmigung nach ... mit § 4 Absatz 5 Satz 2, § 11 Absatz 4 Nummer 9, § 11a Absatz 3 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, einen Betrieb betritt, 14. ohne Genehmigung nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 ... § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, ein Fahrzeug fährt, 15. einer mit einer Genehmigung nach § 4 ... 2 Satz 1 oder Nummer 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 16. einer vollziehbaren ... § 4 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, zuwiderhandelt, 17. ohne Genehmigung nach § 4 Absatz 3 Nummer 3 Satz 1, ... § 4 Absatz 3 Nummer 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Satz 2 oder § 12 Absatz 2, dort genanntes Fleisch, ein dort genanntes Fleischerzeugnis, einen dort genannten ... 18. einer vollziehbaren Anordnung nach § 4 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2, zuwiderhandelt, 19. entgegen § 6 Absatz 2 Nummer 1 ein Schild nicht ... einsperrt, 21. ohne Genehmigung nach § 6 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2, ein Haustier verbringt, 22. einer mit einer Genehmigung nach § 6 Absatz ... 22. einer mit einer Genehmigung nach § 6 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 12 Absatz 2, verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 23. entgegen § 11 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7039/a140337.htm