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§ 3 - Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung (WeinAlkoAbsV)
neugefasst durch B. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3664; zuletzt geändert durch Artikel 16 Abs. 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Geltung ab 25.04.1990; FNA: 7847-11-6-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 25.04.1990; FNA: 7847-11-6-11 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 3 Überwachung
(1) Der Alkohol wird vom Zeitpunkt der Abgabe aus dem Interventionslager bis zu seiner Verwendung, Verarbeitung oder Ausfuhr aus Marktordnungsgründen der amtlichen Überwachung durch die Bundesfinanzverwaltung nach Maßgabe dieser Verordnung unterstellt.
(2) 1Überwachende Zollstelle ist die Zollstelle, in deren Bezirk der Alkohol verwendet oder verarbeitet wird, im Falle der Ausfuhr in unverändertem Zustand die Zollstelle, in deren Bezirk das abgebende Interventionslager gelegen ist. 2Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(3) Die Überwachung dauert bis zur Beendigung der nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Verwendung oder Verarbeitung, im Falle der Ausfuhr in unverändertem Zustand oder nach Verarbeitung bis zum Verlassen des Zollgebiets der Gemeinschaft.
Text in der Fassung des Artikels 16 Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG) G. v. 10. März 2017 BGBl. I S. 420 m.W.v. 1. Januar 2018
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Frühere Fassungen von § 3 WeinAlkoAbsV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 16 Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG) vom 10.03.2017 BGBl. I S. 420 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 WeinAlkoAbsV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WeinAlkoAbsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinAlkoAbsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 WeinAlkoAbsV Verwendung oder Verarbeitung (vom 01.01.2018)
... Verarbeiter unverzüglich nach jeder Zuschlagserteilung der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 mitzuteilen 1. die Betriebsstätte, in der die Verwendung oder Verarbeitung ... oder Verarbeitungsbetrieb darf erst erfolgen, nachdem die überwachende Stelle nach § 3 Abs. 2 vor Ort eine materielle Überprüfung der transportierten Alkoholmenge durchgeführt ... dem Verwendungs- oder Verarbeitungsbetrieb gelegenen oder von der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 zugelassenen Lagerraum zu verbringen und bis zur Verwendung oder Verarbeitung in den ... belassen. In Tankwagen bezogener Alkohol ist in von der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 zugelassene Lagerbehältnisse zu verbringen. Soweit es sich um ein nach § 2a ... in Anspruch zu nehmen. (3) Auf Verlangen der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 hat der Verwender oder Verarbeiter 1. einen Orts- und Lageplan der Betriebsräume, ... erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich ist. (4) Die überwachende Stelle nach § 3 Abs. 2 kann dem Verwender oder Verarbeiter weitere Auflagen erteilen, soweit es der ...
§ 5 WeinAlkoAbsV Aufzeichnungspflichten, Aufbewahrungsfristen, Inventur (vom 01.01.2018)
... Verarbeitungserzeugnissen beigegebenen Stoffe, 3. der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 jede Veränderung der nach § 4 Abs. 3 gemachten Angaben unverzüglich anzuzeigen. ...
§ 6 WeinAlkoAbsV Anzeigepflichten
... Verwender oder Verarbeiter hat der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 das Ende der Verwendung oder Verarbeitung unverzüglich schriftlich in dreifacher Ausfertigung ... etwaiger Nebenerzeugnisse und Abfälle. Die überwachende Stelle nach § 3 Abs. 2 kann, soweit im Einzelfall erforderlich, weitere Angaben ...
§ 7 WeinAlkoAbsV Duldungs- und sonstige Mitwirkungspflichten
... Zwecke der Überwachung hat der Beteiligte den überwachenden Stellen nach § 3 Abs. 2 das Betreten der Geschäftsräume und Betriebsstätten und die Aufnahme der ... Buchführung hat der Beteiligte auf Verlangen der überwachenden Stellen nach § 3 Abs. 2 auf seine Kosten Listen mit den erforderlichen Angaben ...
§ 8 WeinAlkoAbsV Verpflichtete Person
... Beteiligte hat die Verpflichtungen, die ihm gegenüber der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 obliegen, selbst zu erfüllen oder hierfür einen oder mehrere geeignete Beauftragte zu ... Beauftragte zu bestellen. Die Bestellung ist der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 schriftlich in doppelter Ausfertigung anzuzeigen. Die bestellten Personen haben die ...
§ 9 WeinAlkoAbsV Verwendung oder Verarbeitung von Alkohol aus anderen Mitgliedstaaten
... Der Antrag auf amtliche Überwachung ist bei der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 zu stellen. Der Alkohol, auf den sich der Antrag bezieht, ist zusammen mit dem nach ... geltenden Fassung im Abgangsmitgliedstaat erteilten Kontrollexemplar T5 anzumelden. § 3 Abs. 3 und die §§ 4 bis 8 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des in ...
§ 12 WeinAlkoAbsV Muster, Vordrucke
... Bundesfinanzverwaltung" bekannt geben oder Vordrucke bei den überwachenden Stellen nach § 3 Abs. 2 bereithalten. Soweit Muster bekannt gegeben oder Vordrucke bereitgehalten werden, sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Wein-Alkohol
V. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3661
Artikel 1 WeinAlkoAbsVuaÄndV Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung
... *) Amtlicher Hinweis: http://www.ebundesanzeiger.de 4. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „bei ... unverzüglich nach jeder Zuschlagserteilung der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 mitzuteilen 1. die Betriebsstätte, in der die Verwendung oder ... oder Verarbeitungsbetrieb darf erst erfolgen, nachdem die überwachende Stelle nach § 3 Abs. 2 vor Ort eine materielle Überprüfung der transportierten Alkoholmenge ... oder Verarbeitungsbetrieb gelegenen oder von der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 zugelassenen Lagerraum zu verbringen und bis zur Verwendung oder Verarbeitung in den ... zu belassen. In Tankwagen bezogener Alkohol ist in von der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 zugelassene Lagerbehältnisse zu verbringen. Soweit es sich um ein nach § 2a ... Zollstelle" durch die Wörter „der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2" und bb) das Wort „Gesetz" durch die Wörter ... Zollstelle" durch die Wörter „überwachende Stelle nach § 3 Abs. 2" ersetzt. 6. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... Zollstelle" durch die Wörter „der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2" ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „gilt § 67 der ... Zollstelle" durch die Wörter „der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2" ersetzt. b) In Satz 3 werden die Wörter „überwachende ... Zollstelle" durch die Wörter „überwachende Stelle nach § 3 Abs. 2" ersetzt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Satz ... jeweils durch die Wörter „überwachenden Stellen nach § 3 Abs. 2" ersetzt. c) In Satz 2 wird das Wort „automatischer" durch das ... Stelle" durch die Wörter „überwachenden Steile nach § 3 Abs. 2" ersetzt. 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) In ... Der Antrag auf amtliche Überwachung ist bei der überwachenden Stelle nach § 3 Abs. 2 zu stellen. Der Alkohol, auf den sich der Antrag bezieht, ist zusammen mit dem nach Artikel ... jeweils geltenden Fassung im Abgangsmitgliedstaat erteilten KontrollexemplarT5 anzumelden. § 3 Abs. 3 und die §§ 4 bis 8 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des ... Zollstellen" durch die Wörter „überwachenden Stellen nach § 3 Abs. 2" ersetzt. ...
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