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Anlage 1 - Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz (HZvG)

Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2167; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 822-15 Knappschaftsversicherung
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Anlage 1 (zu § 25 Abs. 1)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Tabelle 1 Kapitalisierungsfaktoren für Leistungen an Versicherte
Alter des Berechtigten
zur Zeit der Abfindung
Kapitalisierungsfaktor
unter 23 Jahren 6
23 Jahre bis unter 26 Jahren 7
26 Jahre bis unter 28 Jahren 8
28 Jahre bis unter 31 Jahren 9
31 Jahre bis unter 33 Jahren 10
33 Jahre bis unter 36 Jahren 11
36 Jahre bis unter 59 Jahren 12
59 Jahre bis unter 63 Jahren 11
63 Jahre bis unter 66 Jahren 10
66 Jahre bis unter 69 Jahren 9
69 Jahre bis unter 72 Jahren 8
72 Jahre bis unter 74 Jahren 7
74 Jahre bis unter 78 Jahren 6
78 Jahre bis unter 81 Jahren 5
81 Jahre bis unter 86 Jahren 4
86 Jahre bis unter 92 Jahren 3
92 Jahre und mehr 2




Tabelle 2 Kapitalisierungsfaktoren für Leistungen an Witwen und Witwer
Alter der Witwe oder des Witwers
zur Zeit der Abfindung
Kapitalisierungsfaktor
unter 25 Jahren 5
25 Jahre bis unter 27 Jahren 6
27 Jahre bis unter 28 Jahren 7
28 Jahre bis unter 29 Jahren 8
29 Jahre bis unter 30 Jahren 9
30 Jahre bis unter 31 Jahren 10
31 Jahre bis unter 32 Jahren 11
32 Jahre bis unter 33 Jahren 12
33 Jahre bis unter 34 Jahren 13
34 Jahre bis unter 36 Jahren 14
36 Jahre bis unter 38 Jahren 15
38 Jahre bis unter 43 Jahren 16
43 Jahre bis unter 45 Jahren 17
45 Jahre bis unter 52 Jahren 16
52 Jahre bis unter 55 Jahren 15
55 Jahre bis unter 58 Jahren 14
58 Jahre bis unter 61 Jahren 13
61 Jahre bis unter 63 Jahren 12
63 Jahre bis unter 65 Jahren 11
65 Jahre bis unter 68 Jahren 10
68 Jahre bis unter 70 Jahren 9
70 Jahre bis unter 73 Jahren 8
73 Jahre bis unter 75 Jahren 7
75 Jahre bis unter 78 Jahren 6
78 Jahre bis unter 82 Jahren 5
82 Jahre bis unter 86 Jahren 4
86 Jahre bis unter 92 Jahren 3
92 Jahre und mehr 2



Tabelle 3 Kapitalisierungsfaktoren für Leistungen an Waisen
Alter des Berechtigten
zur Zeit der Abfindung
Kapitalisierungsfaktor
unter 1 Jahr 13
1 Jahr bis unter 2 Jahren 13
2 Jahre bis unter 3 Jahren 12
3 Jahre bis unter 4 Jahren 12
4 Jahre bis unter 5 Jahren 11
5 Jahre bis unter 6 Jahren 10
6 Jahre bis unter 7 Jahren 10
7 Jahre bis unter 8 Jahren 9
8 Jahre bis unter 9 Jahren 8
9 Jahre bis unter 10 Jahren 8
10 Jahre bis unter 11 Jahren 7
11 Jahre bis unter 12 Jahren 6
12 Jahre bis unter 13 Jahren 5
13 Jahre bis unter 14 Jahren 5
14 Jahre bis unter 15 Jahren 4
15 Jahre bis unter 16 Jahren 3
16 Jahre bis unter 17 Jahren 2
17 Jahre und mehr 1




 

Zitierungen von Anlage 1 HZvG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 HZvG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HZvG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 HZvG Abfindung
... wird als Produkt aus dem Jahresbetrag der Leistung und dem Kapitalisierungsfaktor (Anlage 1 ) errechnet, der für Leistungen an Versicherte aus der Tabelle 1, für Leistungen an ... Witwen und Witwer aus der Tabelle 2 und für Leistungen an Waisen aus der Tabelle 3 der Anlage 1 zu entnehmen ist. (2) Bei Wiederheirat von Witwen und Witwern findet die Regelung des ...