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Artikel 4 - Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV)

Artikel 4 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2006 BKatV § 3, § 4, Anlage Nr. 1 - 167, Anhang Tabelle 2

Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Januar 2004 (BGBl. I S. 117), wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 2 wird nach den Wörtern „Wird ein Tatbestand" die Angabe „der Nummer 119," eingefügt.

2.
§ 4 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird die Angabe „der Nummern 12.5.4 oder 12.5.5" durch die Angabe „der Nummern 12.5.3, 12.5.4 oder 12.5.5" und die Angabe „der Nummern 12.6.4 oder 12.6.5" durch die Angabe „der Nummern 12.6.3, 12.6.4 oder 12.6.5" ersetzt.

b)
In Nummer 3 wird die Angabe „oder 83.3" durch die Angabe „, 83.3 oder 89a.2" ersetzt.

3.
Die Anlage zu § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStVORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„5aAusrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetter-
verhältnisse angepasst
§ 2 Abs. 3a Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 2
20 €
5a.1- mit Behinderung § 2 Abs. 3a Satz 1
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 2
40 €".


 
b)
In Nummer 6 wird in der StVO-Spalte die Angabe „§ 2 Abs. 3a" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3a Satz 3" ersetzt.

c)
Nummer 89 wird durch folgende Nummern ersetzt:

Lfd. Nr. TatbestandStVORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„89Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahr-
zeugs nicht beachtet
§ 19 Abs. 1 Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe a
50 €
89aBahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht
nach § 19 Abs. 2 StVO überquert
  
89a.1in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVO § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe a
50 €
89a.2in den Fällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 StVO
(außer bei geschlossener Schranke)
§ 19 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2, 3, 4
§ 49 Abs. 1 Nr. 19
Buchstabe a
150 €
Fahrverbot
1 Monat".


 
d)
Nummer 101 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStVORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„101Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm
getragen
§ 21 a Abs. 2 Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 20a
15 €".


 
e)
In der Nummer 149 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „10 €" durch die Angabe „25 €" ersetzt.

f)
Die Tabelle 2 des Anhangs (zu Nr. 12 der Anlage) wird wie folgt gefasst:

„Anhang (zu Nr. 12 der Anlage) Tabelle 2 Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

 
Lfd. Nr.  Regelsatz
in Euro
Fahrverbot
 Der Abstand von einem vorausfahrenden
Fahrzeug betrug in Metern
  
12.5a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h   
12.5.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes    40 
12.5.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes    60 
12.5.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes    100Fahrverbot
1 Monat
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt
12.5.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes    150Fahrverbot
2 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt
12.5.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes    200Fahrverbot
3 Monate
soweit die
Geschwindigkeit
mehr als 100 km/h
beträgt
12.6b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h   
12.6.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes    60 
12.6.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes    100 
12.6.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes    150Fahrverbot
1 Monat
12.6.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes    200Fahrverbot
2 Monate
12.6.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes    250Fahrverbot
3 Monate".




 

Zitierungen von Artikel 4 40. StVRÄndV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 40. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 40. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 40. StVRÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 sowie Artikel 4 und 5 treten am 1. Mai 2006 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 470
Artikel 3 41. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3716) geändert worden ist, wird wie folgt ...