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§ 10 - Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG)

neugefasst durch B. v. 06.01.2006 BGBl. I S. 49; zuletzt geändert durch Artikel 142 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 08.09.2005; FNA: 9290-11 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 10 Nachweis und Kontrolle der Mautgebührenentrichtung



(1) Auf Verlangen des Privaten hat der Schuldner die ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr nachzuweisen. Hat der Schuldner im Voraus die Mautgebühr entrichtet und hierüber Belege erhalten, so hat er diese bei der Benutzung mitzuführen und auf Verlangen den zur Kontrolle befugten Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(2) Hat der Schuldner die Mautgebühr nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet, darf der Private die Kontrolldaten zum Zweck der Vollstreckung der Mautgebühr, der Einziehung der Mautgebühr oder zur Erstellung des Gebührenbescheids verarbeiten.



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Frühere Fassungen von § 10 FStrPrivFinG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 142 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 FStrPrivFinG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FStrPrivFinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FStrPrivFinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 FStrPrivFinG Entrichtung der Mautgebühr (vom 26.11.2019)
...  (4) Der Schuldner hat bei der Mautgebührenerhebung nach Maßgabe des § 10 mitzuwirken. Er hat die technischen Einrichtungen zur Mautgebührenerhebung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 142 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
... Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt. 2. In § 10 Absatz 2 werden die Wörter „erheben und" gestrichen. 3. In § 11 Absatz 3 ...