Tools:
Update via:
§ 3 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk (RaumAPrV k.a.Abk.)
V. v. 17.01.2006 BGBl. I S. 54, 526 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.02.2006; FNA: 7110-20-4 Handwerk im Allgemeinen
|
Geltung ab 01.02.2006; FNA: 7110-20-4 Handwerk im Allgemeinen
|
§ 3 Gliederung, Struktur und integrierte Durchführung der Prüfung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die Prüfung ist in den Handlungsbereichen Beratung und Gestaltung" sowie Auftragsvorbereitung und Projektplanung" handlungsorientiert und praxisbezogen durchzuführen.
(2) Die Prüfung besteht aus:
- 1.
- einer schriftlichen Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich Beratung und Gestaltung", die die Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 berücksichtigt,
- 2.
- einer schriftlichen Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich Auftragsvorbereitung und Projektplanung", die die Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 berücksichtigt, und
- 3.
- einem situationsbezogenen Fachgespräch.
Anzeige
Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RaumAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RaumAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 RaumAPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk nach den §§ 2 bis 6 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 6 RaumAPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... die schriftliche Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Beratung und Gestaltung" nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 , 2. die schriftliche Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung ... Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung und Projektplanung" nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer ... nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 ...
§ 7 RaumAPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... im Handlungsbereich „Beratung und Gestaltung" die schriftliche Situationsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 mit 40 Prozent, 2. im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung und ... „Auftragsvorbereitung und Projektplanung" die schriftliche Situationsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 mit 30 Prozent sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 ... Absatz 2 Nummer 2 mit 30 Prozent sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 mit 30 Prozent. (4) Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7084/a140761.htm