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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 RaumAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RaumAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 RaumAPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk nach den §§ 2 bis 6 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7084/v140764.htm