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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin (HandFwPrV k.a.Abk.)
V. v. 17.01.2006 BGBl. I S. 59 (Nr. 3); aufgehoben durch § 10 V. v. 13.05.2014 BGBl. I S. 527, 1708
Geltung ab 01.02.2006; FNA: 806-22-6-4 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.02.2006; FNA: 806-22-6-4 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 7 Abs. 3)
Muster siehe BGBl. I 2006 S. 65
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „durch Artikel 32 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)" durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.
- b)
- Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:
Text in der Fassung des Artikels 7 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen V. v. 26. März 2014 BGBl. I S. 274 m.W.v. 3. April 2014
Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.04.2014 | Artikel 7 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26.03.2014 BGBl. I S. 274 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 32 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 25.08.2009 BGBl. I S. 2960 |
aktuell | vor 01.09.2009 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HandFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HandFwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 HandFwPrV Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
... das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß § 6 sind Ort und Datum der ... Handlungsbereich nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 wird auch im Zeugnis nach der Anlage 2 ausgewiesen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 7 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
... Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)." 2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 32 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
... 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist," eingefügt. 5. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „(BGBl. I S. 59)" werden ...
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