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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HandFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HandFwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HandFwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Handelsfachwirt/zur Geprüften Handelsfachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 5 HandFwPrV Weitere Prüfung
... Handlungsbereich gemäß § 4 abzulegen. Die Regelungen in den §§ 3, 7 und 8 gelten entsprechend. Über das Ergebnis dieser weiteren Prüfung ist eine gesonderte ...
Anlage 1 HandFwPrV (zu § 7 Abs. 3) (vom 03.04.2014)
Anlage 2 HandFwPrV (zu § 7 Abs. 3) (vom 03.04.2014)
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7085/v140776.htm