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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TextilIndMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TextilIndMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 TextilIndMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Textilwirtschaft nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 2 TextilIndMeistPrV Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... und mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs gemäß § 5 zu prüfen. ...
§ 7 TextilIndMeistPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... zu bewerten: 1. die beiden schriftlichen Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 1 Satz 4 , 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 5 Absatz 6. ... nach § 5 Absatz 1 Satz 4, 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 5 Absatz 6 . Bei der Bewertung der Leistungen in den schriftlichen Situationsaufgaben und ...
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