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Zitierungen von § 126 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 126 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beitragsverfahrensverordnung (BVV)
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 01.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 297
§ 8 BVV Entgeltunterlagen (vom 01.03.2024)
... Tag des Eingangs beim Arbeitgeber dokumentiert ist. In den Fällen des § 126 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch kann weiterhin eine Prüfung von schriftlichen Unterlagen erfolgen. (3) ...
§ 14 BVV Inhalt des Dateisystems (vom 01.01.2023)
... erlassen wurden, 23. über die Befreiung der elektronischen Übermittlung nach § 126 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch . (2) Die Angaben nach Absatz 1 dürfen nur von dem zuständigen Träger der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... an den Arbeitgeber". i) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern".  ... über die Erfahrungen mit dem Meldeverfahren zu berichten." 33. Folgender § 126 wird angefügt: „§ 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte ... zu berichten." 33. Folgender § 126 wird angefügt: „ § 126 Verzicht auf die elektronisch unterstützte Prüfung bei den Arbeitgebern Auf ...
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