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Zitierungen von § 9 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GGVSee Ordnungswidrigkeiten (vom 09.04.2014)
...  1. als Versender oder als Beauftragter des Versenders a) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 1, Nummer 11 oder Nummer 13 nicht zur Beförderung zugelassene gefährliche ... gefährliche Güter zur Beförderung übergibt, b) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 2, Nummer 12 oder Nummer 14 gefährliche Güter zur Beförderung ... 14 gefährliche Güter zur Beförderung übergibt, c) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 3 für gefährliche Güter Verpackungen, IBC, Großverpackungen, ... mehreren Elementen (MEGC) oder Schüttgut-Container verwendet, d) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 4 ortsbewegliche Tanks oder Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) befüllt, ... Tanks oder Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) befüllt, e) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 5 Schüttgut-Container befüllt, f) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 6 ... § 9 Abs. 1 Nr. 5 Schüttgut-Container befüllt, f) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 6 gefährliche Güter zusammenpackt, g) entgegen § 9 Abs. 1 ... § 9 Abs. 1 Nr. 6 gefährliche Güter zusammenpackt, g) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 7 Verpackungen, Umverpackungen, IBC, Großverpackungen, ortsbewegliche Tanks, ... Elementen (MEGC) oder Schüttgut-Container übergibt, h) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 8 Güterbeförderungseinheiten übergibt, i) entgegen ... 1 Nummer 8 Güterbeförderungseinheiten übergibt, i) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 9 das Beförderungsdokument weitergibt oder j) entgegen § 9 Absatz ... § 9 Abs. 1 Nr. 9 das Beförderungsdokument weitergibt oder j) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 10 *) eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt; 2. ... einer Güterbeförderungseinheit jeweils Verantwortlicher a) entgegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 Verpackungen, IBC oder Großverpackungen in Güterbeförderungseinheiten ... staut oder stauen lässt oder b) entgegen § 9 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 Güterbeförderungseinheiten übergibt; 3. als ... Beförderer mit der Beförderung gefährlicher Güter beauftragt, entgegen § 9 Abs. 3 gefährliche Güter zur Verladung anliefert oder anliefern lässt;  ... 4. als für den Umschlag Verantwortlicher a) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 1 die zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, ... Behörden nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, b) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 verpackte gefährliche Güter auf ein Seeschiff staut, c) ... 1 verpackte gefährliche Güter auf ein Seeschiff staut, c) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 Verpackungen, Umverpackungen, IBC, Schüttgut-Container, ortsbewegliche ... (MEGC) oder Güterbeförderungseinheiten verlädt, d) entgegen § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 gefährliche Schüttgüter verlädt oder e) ... 2 Nr. 3 gefährliche Schüttgüter verlädt oder e) entgegen § 9 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 gefährliche Massengüter in flüssiger oder ... 5. als Beförderer oder als Beauftragter des Beförderers a) entgegen § 9 Abs. 5 Nr. 1 gefährliche Güter zur Beförderung annimmt, b) entgegen ... 5 Nr. 1 gefährliche Güter zur Beförderung annimmt, b) entgegen § 9 Abs. 5 Nr. 2 verpackte gefährliche Güter verladen lässt oder c) ... 2 verpackte gefährliche Güter verladen lässt oder c) entgegen § 9 Absatz 5 Nummer 3 eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt; 6. als ... nicht mindestens drei Monate aufbewahrt; 6. als Reeder a) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 ... entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass aa) eine dort genannte Person ... Jahre aufbewahrt wird; 7. als Schiffsführer a) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 für eine Unterrichtung der mit Notfallmaßnahmen befassten ... befassten Besatzungsmitglieder nicht oder nicht rechtzeitig sorgt, b) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 für die Befolgung eines dort genannten Verbots nicht sorgt,  ... 2 für die Befolgung eines dort genannten Verbots nicht sorgt, c) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 die Ladung nicht überwacht, d) entgegen § 9 Absatz 7 ... § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 die Ladung nicht überwacht, d) entgegen § 9 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass sich die Ausrüstung in einem ... und Schutzkleidung von den Besatzungsmitgliedern getragen wird, e) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 die zuständigen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig ... Behörden nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet, f) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 1 Nr. 6 eine Unterlage oder eine Information nicht vorhält oder eine Unterlage ... Unterlage oder einen Ausdruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, g) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 oder 2 gefährliche Güter übernimmt, h) entgegen ... 7 Satz 2 Nr. 1 oder 2 gefährliche Güter übernimmt, h) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 mit einem Seeschiff ausläuft, i) entgegen § 9 Abs. 7 ... § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 mit einem Seeschiff ausläuft, i) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 Ladungsdämpfe ablässt oder j) entgegen § 9 Abs. 7 ... § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 4 Ladungsdämpfe ablässt oder j) entgegen § 9 Abs. 7 Satz 2 Nr. 5 gefährliche Güter befördert; 8. als mit der Planung ... befördert; 8. als mit der Planung der Beladung Beauftragter entgegen § 9 Abs. 8 Stauanweisungen festlegt oder 9. als Unternehmer entgegen § 9 Absatz 10 ... § 9 Abs. 8 Stauanweisungen festlegt oder 9. als Unternehmer entgegen § 9 Absatz 10 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass a) ein Beschäftigter unterwiesen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2780, 2012 I 122
Artikel 1 3. GGVSeeÄndV (vom 22.12.2011)
... Angabe „Absatz 7" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt. 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... ee) Folgender Buchstabe i wird angefügt: „i) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 9 eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt;".  ... cc) Folgender Buchstabe c wird angefügt: „c) entgegen § 9 Absatz 5 Nummer 3 eine Kopie nicht oder nicht mindestens drei Monate aufbewahrt;".  ... 6 wird wie folgt gefasst: „6. als Reeder a) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 ... entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 1 ein Seeschiff einsetzt oder b) entgegen § 9 Absatz 6 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass aa) eine dort genannte Person ... d) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: „9. als Unternehmer entgegen § 9 Absatz 10 nicht dafür sorgt, dass a) ein Beschäftigter unterwiesen wird ...

Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 03.12.2007 BGBl. I S. 2813
Artikel 1 1. GGVSeeÄndV
... Angabe „61 °C" durch die Angabe „60 °C" ersetzt. 6. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... d wird folgender neuer Buchstabe e eingefügt: „e) entgegen § 9 Abs. 1 Nr. 5 Schüttgut-Container befüllt,". dd) Buchstabe e wird neuer ... dd) Buchstabe e wird neuer Buchstabe f, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 5" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" ersetzt. ee) ... f, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 5" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" ersetzt. ee) Buchstabe f wird neuer Buchstabe g, in ihm werden die ... ee) Buchstabe f wird neuer Buchstabe g, in ihm werden die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" und die Wörter ... g, in ihm werden die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 6" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" und die Wörter „oder ortsbewegliche Tanks" durch die Wörter ... ersetzt. ff) Buchstabe g wird neuer Buchstabe h, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 8" ersetzt. b) In ... h, in ihm wird die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 7" durch die Angabe „§ 9 Abs. 1 Nr. 8" ersetzt. b) In Nummer 2 Buchstabe a werden nach dem Wort ...

Fünfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1139
Artikel 2 5. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... zuständige bundesunmittelbare Berufsgenossenschaft" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 7 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe c wird die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe ... wird nach Buchstabe d folgender Buchstabe e eingefügt: „e) entgegen § 9 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 gefährliche Massengüter in flüssiger oder ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt
V. v. 03.03.2006 BGBl. I S. 512
Artikel 1 6. GGVBinSchÄndV
... nach Nummer 2 folgende neue Nummern 2a und 2b eingefügt: „2a. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung See Verpackungen, IBC oder Großverpackungen in ... IBC oder Großverpackungen in Beförderungseinheiten staut; 2b. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung See Beförderungseinheiten zur Beförderung ...

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 5 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr" ersetzt. 3. In § 9 Absatz 1 Nummer 8 wird die Angabe „5.53.6" durch die Angabe „5.5.3.6" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 298
Artikel 1 4. GGVSeeÄndV
... 7.8.3.2" durch die Angabe „Absatz 2.0.5.3.2" ersetzt. 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Buchstabe g wird folgender Buchstabe h eingefügt: „h) entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 8 Güterbeförderungseinheiten übergibt,". ddd) ... geändert: aaa) Im einleitenden Satzteil wird nach der Angabe „§ 9 Absatz 10" die Angabe „Nummer 1" eingefügt. bbb) In Buchstabe b ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3967
Artikel 1 2. GGVSeeÄndV
... 5 und 6" durch die Angabe „Absätzen 4, 6 und 7" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Buchstabe c wird folgender Buchstabe d eingefügt: „d) entgegen § 9 Absatz 7 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass sich die Ausrüstung in einem ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)
V. v. 31.01.2004 BGBl. I S. 136; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
§ 8 GGVBinSch Ordnungswidrigkeiten (vom 11.07.2007)
... oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 2 in Verbindung mit 1. § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Gefahrgutverordnung See für gefährliche Güter Verpackungen, IBC, ... IBC, Großverpackungen oder ortsbewegliche Tanks verwendet; 2. § 9 Abs. 1 Nr. 4 der Gefahrgutverordnung See ortsbewegliche Tanks befüllt; 2a. § ... Abs. 1 Nr. 4 der Gefahrgutverordnung See ortsbewegliche Tanks befüllt; 2a. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung See Verpackungen, IBC oder Großverpackungen in ... IBC oder Großverpackungen in Beförderungseinheiten staut; 2b. § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung See Beförderungseinheiten zur Beförderung ... See Beförderungseinheiten zur Beförderung übergibt; 3. § 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung See Verpackungen, Umverpackungen, IBC, ... ortsbewegliche Tanks oder Beförderungseinheiten verlädt oder 4. § 9 Abs. 5 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung See gefährliche Güter zur Beförderung annimmt. ...