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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin (TischlAusbV k.a.Abk.)

V. v. 25.01.2006 BGBl. I S. 245 (Nr. 5)
Geltung ab 01.08.2006; FNA: 7110-6-94 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,

6.
Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen,

7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,

8.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,

9.
Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen,

10.
Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen,

11.
Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen,

12.
Behandeln und Veredeln von Oberflächen,

13.
Durchführen von Holzschutzmaßnahmen,

14.
Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten,

15.
Instandhalten von Erzeugnissen,

16.
Kundenorientierung und Serviceleistungen,

17.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

 
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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TischlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TischlAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 TischlAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in ...
Anlage TischlAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... Umgang mit Informations- und Kommunikations- Systemen (§ 4 Nr. 5) a) Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschut- zes beachten, Daten ... Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen (§ 4 Nr. 6) a) Gestaltungsaufträge hinsichtlich gestalterischer Vor- gaben, Funktion ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 7) a) Arbeitsaufgaben erfassen und Vorgaben auf Umsetz- barkeit prüfen ... Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 8) a) Arbeitsplätze einrichten, sichern, unterhalten und räu- men; ... von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen (§ 4 Nr. 9) a) Arten und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstof- fen unterscheiden ... von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen (§ 4 Nr. 10) a) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswäh- len b) ... Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen (§ 4 Nr. 11) a) Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe zu- schneiden b) Teile ... 12 Behandeln und Veredeln von Oberflächen (§ 4 Nr. 12) a) Oberflächen hinsichtlich Bearbeitung und Nutzung beurteilen b) ... - Durchführen von Holz- schutzmaßnahmen (§ 4 Nr. 13) a) konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen unter ...   Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten (§ 4 Nr. 14) a) Konstruktions- und Bauweisen von Erzeugnissen bei Montage- und ... 15 Instandhalten von Erzeugnissen (§ 4 Nr. 15) a) Pflege- und Bedienungsanleitungen anwenden ... 16 Kundenorientierung und Serviceleistungen (§ 4 Nr. 16) a) kundenbezogene Verhaltensregeln anwenden, insbe- sondere im ... von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 17) a) Aufgaben und Ziele der Qualitätssicherung anhand betrieblicher ...