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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2011 aufgehoben
§ 6 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice (MöKüUmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 25.01.2006 BGBl. I S. 265 (Nr. 5)
Geltung ab 01.08.2006 bis 31.07.2011; FNA: 806-22-2-2 Berufliche Bildung
Geltung ab 01.08.2006 bis 31.07.2011; FNA: 806-22-2-2 Berufliche Bildung
§ 6 Ausbildungsberufsbild
§ 6 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Kundenorientierung,
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
- Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- 8.
- Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen,
- 9.
- Bearbeiten von Küchen- und Möbelteilen,
- 10.
- Montieren, Auf- und Abbauen von Küchen- und Möbelteilen,
- 11.
- Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten,
- 12.
- Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen,
- 13.
- Verpacken, Lagern und Transportieren,
- 14.
- Abholung und Auslieferung,
- 15.
- Behandeln von Reklamationen,
- 16.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MöKüUmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MöKüUmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 MöKüUmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 6 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in ...
Anlage MöKüUmAusbV (zu § 7) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
... 4 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 6 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 6 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 6 Nr. 3) a) Gefährdung vonSicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 6 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 4 5 Kundenorientierung (§ 6 Nr. 5) a) Anfragen und Aufträge entgegennehmen und weiter- leiten b) ... und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 6 Nr. 6) a) Arbeitsaufträge erfassen und Vorgaben auf Umsetz- barkeit ... mit Informations- und Kommunikations- Systemen (§ 6 Nr. 7) a) Informationen beschaffen, auswerten und dokumen- tieren b) ... Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen (§ 6 Nr. 8) a) Waren oder Umzugsgut unterscheiden b) Warenbestände und Warenzustand ... von Küchen- und Möbelteilen (§ 6 Nr. 9) a) Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerk- und Kunst- stoffe, nach ... Auf- und Abbauen von Küchen- und Möbelteilen (§ 6 Nr. 10) a) Lieferungen, insbesondere auf Vollständigkeit und Mängel, ... Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten (§ 6 Nr. 11) a) Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwen- den, ... von Anschlussarbeiten an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen (§ 6 Nr. 12) a) Leitungswege für Wasser, Abwasser und Luft nach baulichen, ... Lagern und Transportieren (§ 6 Nr. 13) a) ergonomische Hebe- und Tragetechniken anwenden . b) ... 18 14 Abholung und Auslieferung (§ 6 Nr. 14) a) Informationen für Tourenplanungen beschaffen und Touren unter ... 4 15 Behandeln von Reklamationen (§ 6 Nr. 15) a) Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und bei der Bearbeitung ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 6 Nr. 16) a) Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnah- men anhand ...
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