Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

VI. - Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgWidAnO 2006 k.a.Abk.)

A. v. 16.01.2006 BGBl. I S. 273 (Nr. 5); aufgehoben durch § 6 A. v. 19.12.2013 BGBl. 2014 I S. 11
Geltung ab 31.01.2006; FNA: 2030-14-145 Beamte
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VI. Schlussvorschriften


VI. ändert mWv. 31. Januar 2006 BMVgWidAnO

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 9. Juni 1976 (BGBl. I S. 1492), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 128), außer Kraft.



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