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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (1. AltfahrzeugVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Artikel 1 Nr. 1 § 1 Abs. 3 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft. Im Übrigen tritt die Verordnung am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Februar 2006.
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