Tools:
Update via:
§ 10a - Bundesjagdgesetz (BJagdG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 29.09.1976 BGBl. I S. 2849; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.04.1977; FNA: 792-1 Jagdwesen
|
Geltung ab 01.04.1977; FNA: 792-1 Jagdwesen
|
§ 10a Bildung von Hegegemeinschaften
(1) Für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke können die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft als privatrechtlichen Zusammenschluß bilden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die Länder bestimmen, daß für mehrere zusammenhängende Jagdbezirke die Jagdausübungsberechtigten zum Zwecke der Hege des Wildes eine Hegegemeinschaft bilden, falls diese aus Gründen der Hege im Sinne des § 1 Abs. 2 erforderlich ist und eine an alle betroffenen Jagdausübungsberechtigten gerichtete Aufforderung der zuständigen Behörde, innerhalb einer bestimmten Frist eine Hegegemeinschaft zu gründen, ohne Erfolg geblieben ist.
(3) Das Nähere regeln die Länder.
---
- -
- abweichendes Landesrecht Sachsen siehe B. v. 19. April 2013 (BGBl. I S. 822)
Text in der Fassung der Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen) B. v. 19. April 2013 BGBl. I S. 822 m.W.v. 15. September 2012
Anzeige
Frühere Fassungen von § 10a Bundesjagdgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 15.09.2012 (19.04.2013) | Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen) vom 19.04.2013 BGBl. I S. 822 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10a Bundesjagdgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a BJagdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BJagdG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen)
B. v. 19.04.2013 BGBl. I S. 822
Bekanntmachung LRAbwBek
... 3 des Grundgesetzes d) 1. September 2012 § 10a des Bundesjagdgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/712/a8897.htm