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§ 4 - Arbeitszeitverordnung (AZV)
Artikel 1 V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 427 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011
Geltung ab 01.03.2006; FNA: 2030-2-29 Beamte
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Geltung ab 01.03.2006; FNA: 2030-2-29 Beamte
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§ 4 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
1Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. 2Hierbei dürfen 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschritten werden. 3Bei Teilzeitbeschäftigung ist die regelmäßige tägliche Arbeitszeit individuell festzulegen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung V. v. 11. Dezember 2014 BGBl. I S. 2191 m.W.v. 19. Dezember 2014
Frühere Fassungen von § 4 AZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.12.2014 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung vom 11.12.2014 BGBl. I S. 2191 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 AZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung
V. v. 16.12.2010 BAnz S. 4262; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2191
Artikel 1 1. AZVÄndV
... über die nach Satz 1 verlängerte Arbeitszeit hinausgeht. § 3 Absatz 5 und § 4 bleiben unberührt. Satz 1 gilt nicht für 1. Beamtinnen und Beamte auf ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung
V. v. 11.12.2014 BGBl. I S. 2191
Artikel 1 2. AZVÄndV Änderung der Arbeitszeitverordnung
... oder durch ein entsprechendes Gutachten festgestellt worden ist." 3. In § 4 Satz 3 werden die Wörter „innerhalb dieser Grenzen" gestrichen. 4. ...
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