Artikel 1 - Elfte Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung (11. SeefBgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.03.2006 BGBl. I S. 539 (Nr. 13); Geltung ab 23.03.2006
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 23. März 2006 SeefBgV § 15a

In § 15a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 der Seefischerei-Bußgeldverordnung vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1355), die zuletzt durch die Verordnung vom 31. Januar 2006 (BGBl. I S. 310) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „Artikel 11" durch die Angabe „Artikel 12" ersetzt.



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